Info-Veranstaltung zu ELStAM - elektronisches Verfahren zum Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rostock, 11. Dezember 2012




Ab dem 1. Januar 2013 sind alle Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, das neue elektronische Verfahren zum Abruf der Lohnsteuermerkmale (ELStaM-Verfahren) zu nutzen. Die Lohnsteuerkarte gehört damit der Vergangenheit an. Das Lohnsteuerabzugsverfahren wird für alle Beteiligten vereinfacht. Zum Abruf der ELStAM-Daten eines Arbeitnehmers benötigt der Arbeitgeber lediglich dessen Identifikationsnummer sowie dessen Geburtsdatum.

Die Arbeitgeber müssen ihre Software und ihre betrieblichen Abläufe an das neue elektronische Verfahren anpassen. Zusammen mit dem Finanzamt Rostock führen die IHK zu Rostock und die HWK Ostmecklenburg-Vorpommern am 11. Dezember 2012 um 14 Uhr in den Räumen der HWK Ostmecklenburg-Vorpommern, Schwaaner Landstraße 8 in Rostock eine kostenfreie Informationsveranstaltung für Fach- und Führungskräfte in der Personalbetreuung und der Entgeltabrechnung durch.