Wirtschaft fordert Beibehaltung der Parkerlaubnis für Gewerbetreibende

Die Industrie- und Handelskammer zu Rostock, die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern und der Citykreis Rostock e.V. mahnen die Beibehaltung einer Ausnahmeregelung für Gewerbetreibende und Freiberufler in den Bewohnerparkgebieten über das Jahr 2014 hinaus an. Einen entsprechenden Antrag hatte die CDU-Fraktion in die Bürgerschaft eingebracht, nachdem bekannt wurde, dass die Stadtverwaltung die Ausnahmen ersatzlos streichen wollte.

Der Wegfall der Ausnahmegenehmigungen vom Anwohnerparken für Gewerbetreibende würde die Attraktivität der Innenstadt als Standort für Gewerbetreibende erheblichen Schaden zufügen und dazu führen, dass sich Unternehmer nach einem alternativen Standort umschauen. Neuansiedlungen werden erschwert. Viele Händler und Dienstleister brauchen zwingend eine Parkmöglichkeit in der näheren Umgebung, z.B. zur Belieferung oder um schnell zum Kunden zu gelangen. Die Rostocker Innenstadt muss als Standort für Gewerbe attraktiv bleiben. Dabei spielt die Summe der Rahmenbedingungen im Vergleich zum Umland, wie z.B. Investorenfreundlichkeit, Mieten für Gewerberäume, Höhe der Gewerbesteuer, Erreichbarkeit und Parkplatzangebot eine wichtige Rolle. Bürgerschaft, Stadtverwaltung und Wirtschaft müssen eine angemessene Lösung der Parkraumprobleme finden.

Hinweis: Die Wirtschaft forderte dies im Vorfeld der Sitzung der Rostocker Bürgerschaft am 5. März 2014.