Verbraucher-Schlichtungstellen

Ab Februar 2017: Neue Informationspflicht über Verbraucherschlichtung

Ab Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitschlichtungsgesetz Verbrauchern Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen.

Teilnahme am Verfahren ist freiwillig

Die Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung ist freiwillig. Das Verfahren ist für Streitigkeiten mit Verbrauchern geeignet, die sich auf Verbraucherrechte (z.B. Widerruf oder Rücktritt) berufen.