Gebühren und Kosten
Gebühren und Kosten der Meisterprüfung (lt. Gebührenverzeichnis vom 27.09.2006)
Zulassung zur Meisterprüfung:15,34 Euro
Teil I: 255,65 Euro
(meisterhafte Verrichtung der wesentliche Tätigkeiten)
Teil II: 204,52 Euro
(erforderliche fachtheoretische Kenntnisse)
Teil III: 127,82 Euro
(erforderliche betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse)
Teil IV: 127,82 Euro
(erforderliche berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse)
Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Einladung zur Prüfung.
Die Gebühr für Wiederholungsprüfungen richtet sich nach der Höhe der Meisterprüfungsgebühr.
Freigabe an einen Meisterprüfungsausschuss einer anderen Kammer: 25,56 €
Rücktritt von Prüfungen vor Beginn der Prüfung: 25,56 €
Erscheint ein Prüfling nicht zum Prüfungstermin bzw. tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung aus Gründen, die er zu vertreten hat zurück, so ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu entrichten.
In den Prüfungsgebühren sind anfallende Material- und Raumnutzungskosten nicht enthalten. Diese werden dem Prüfling gesondert in Rechnung gestellt. Über die voraussichtliche Höhe der zusätzlichen Kosten wird der Prüfling rechtzeitig unterrichtet.
Ansprechpartner
online seit 11. Jul 2007, aktualisiert am 08. Dez 2011
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