Am 27.02.2018 wurden die Fahrverbote für Dieselautos zugelassen
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Am 27.02.2018 wurden die Fahrverbote für Dieselautos zugelassen

Statement zum Urteil des BundesverwaltungsgerichtesAlternativen zu Fahrverboten schaffen

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen können.

"Für das Handwerk, dessen Fuhrpark ca. 90 Prozent aus Dieselfahrzeugen besteht, können Fahrverbote in den Innenstädten existenzbedrohend sein. Deshalb appellieren wir an die Städte und Kommunen, Fahrverbote zu vermeiden und stattdessen gemeinsam alternative Lösungen anzubieten. Dafür stehen Fördermittel bereit. So muss der ÖPNV ausgebaut und z.B. Dieselfahrzeuge nachgerüstet werden", betont Jens-Uwe Hopf, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern. Zudem seien zukunftsorientierte, intelligente Verkehrsleitsysteme zu schaffen, die beispielsweise den Verkehrsfluss fördern und damit Staus verhindern.

Die handwerklichen Betriebe haben die Fahrzeuge mit dem Vertrauen gekauft, dass diese während der Nutzzeit der Norm entsprechen, so der Hauptgeschäftsführer weiter. Es könne nicht sein, dass dem Handwerk jetzt die Kosten - die durch Versagen der Industrie und Politik entstanden sind - aufgebürdet werden.

Für eine nachhaltige Luftreinhaltungspolitik ist das regionale Handwerk für die Kommunen immer ein wichtiger Partner und Dienstleister, wenn diese Politik auf technische Innovationen statt Verbote gerichtet ist.

Hauptgeschäftsführer Jens-Uwe Hopf
HWK OMV
Hauptgeschäftsführer Jens-Uwe Hopf
Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Jens-Uwe Hopf