Das ändert sich 2013 für Betriebe

Elektronische Lohnsteuerkarte

Jetzt ist es soweit: Die Papier-Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Bei ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind (Steuerklasse, Zahl der Kinder, Freibetrag, Kirchensteuermerkmale). Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter seit dem 1. November anmelden und die Daten abrufen. Es ist nicht tragisch, wenn man den Umstieg zum 1. Januar 2013 verpasst, es gibt eine Kulanzfrist. Die Betriebe können den Einstiegszeitpunkt in das elektronische Verfahren im Laufe des Jahres selbst wählen. Bis dahin gelten die alten Lohnsteuerkarten oder Ersatzbescheinigungen. Spätestens aber mit der Abrechnung für den Dezember 2013 muss man die Daten abrufen. Hierzu muss man sich im ElsterOnlinePortal mit der aktuellen Steuernummer der Betriebsstätte registrieren. Ist die Lohnbuchhaltung an den Steuerberater ausgegliedert, kümmert dieser sich darum.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen

können nur noch über das Internet an das Finanzamt übermittelt werden, wenn der Absender über ein elektronisches Zertifikat verfügt. Das Zertifikat gibt es kostenlos im Portal von ElsterOoline. Nach der Online-Registrierung werden die Aktivierungsdaten per Post zugesandt.

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte

Mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge für den Lohnsteuerabzug unbedingt neu beantragen. Anträge zur Berücksichtigung eines Freibetrages, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder von volljährigen Kindern, kann man bei seinem Finanzamt stellen. Den Antrag sollten Arbeitnehmer möglichst noch in diesem Jahr stellen, damit sich der Freibetrag ab Januar auf das Nettogehalt auswirkt. Nur Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, die über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

E-Bilanz

Bilanzierende Unternehmen, die ihre Buchhaltung nicht ausgliedert haben, sollten spätestens im Januar die Bilanzbuchhaltung und die IT an die Vorgaben der E-Bilanz angepasst haben. Hierzu bieten alle Systempartner Schulungen an. Handwerker, die ihre Buchhaltung an den Steuerberater ausgegliedert haben, werden durch die E-Bilanz im Tagesgeschäft nicht behindert.

Minijobs

Minijobber dürfen ab Januar 450 statt 400 Euro im Monat verdienen, ohne dass ihnen die Vergünstigungen bei Sozialabgaben und Steuern gestrichen werden Die Verdienstgrenze für Midijobber in der Gleitzone steigt ebenfalls an: von 800 Euro auf 850 Euro. Auch das Verfahren bei der Rentenversicherung wird sich ändem. Minijobber sind künftig automatisch voll rentenversichert, wenn sie dem nicht ausdrücklich widersprechen. Der Beschäftigte zahlt den Differenzbetrag zwischen Arbeitgeberpauschale und dem allgemeinen Rentenbeitrag ein und erwirbt höhere Rentenansprüche. Der Minijobber kann dem widersprechen, dann bleibt es bei dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung. Zurzeit sind die Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreit. Nur rund fünf Prozent entscheiden sich freiwillig für den vollen Rentenversicherungsbeitrag. Experten erwarten jetzt schon, dass viele Minijobber ihr Widerspruchsrecht nutzen.

Elektrofahrzeuge

Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für auch Brennstoffzellenfahrzeuge. Bisher fahren nur Elektro- und Brennstoffzellen-Pkw für fünf Jahre steuerfrei.

Insolvenzgeldumlage

2013 wird für Arbeitgeber die Insolvenzgeldumlage deutlich teurer. Der Umlagesatz beträgt zukünftig 0,15 Prozent. aktuell sind es noch 0,04 Prozent. Der Umlagesatz soll in Zukunft fest bei 0,15 Prozent bleiben. Das entspricht dem durchschnittlichen Umlagesatz seit 2005. Durch eine Änderung in Paragraf 361 SGB III soll eine Anpassung möglich sein, wenn eine Rücklage die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen der letzten fünf Jahre übersteigt oder wenn in diesem Zeitraum der Fehlbestand zu hoch wird.

Sachbezugswerte

Der Monatswert für die Verpflegung soll 2013 von 219 auf 224 Euro angehoben werden. Der Wert für verbilligte oder kostenlose Mittag- oder Abendessen steigt von 2,87 auf 2,93 Euro. Ein Frühstück darf der Chef künftig mit 1,60 Euro sponsorn. Der Wert für Unterkunft oder Mieten steigt von 212 auf 216 Euro monatlich. Das entspricht 3,80 Euro pro Quadratmeter (bisher 3,70 Euro). Bei einfacher Ausstattung gelten im nächsten Jahr 3,10 Euro pro Quadratmeter (bisher 3,00 Euro). Die Verordnung soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Briefporto

Auf einen nationalen Standardbrief bis 20 Gramm muss man ab Januar 58 Cent kleben (bisher 55 Cent). Der Preis für den nationalen Maxibrief (bis 1.000 Gramm) steigt von 2,20 auf 2,40 Euro. Das Porto für Kompakt- und Großbriefe sowie für Postkarten ändert sich nicht. Im internationalen Briefverkehr steigt der Preis für einen Kompaktbrief bis 50 Gramm von 1,45 auf 1,50 Euro. Wer am 1. Januar noch alte Briefmarken hat, muss sich passende Ergänzungsmarken kaufen.

Zusammenfassende Meldungen

Für die elektronische Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) können Unternehmer nicht mehr den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung nutzen. Die ZM kann man nur noch über das ElsterOnlinePortal übermitteln.

Rentenbeitrag

Der Beitragssatz in der Rentenversicherung sinkt 2013 von 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen um jeweils rund drei Milliarden Euro entlastet werden.

Pflegeversicherung

Der Beitragssatz für gesetzlich Versicherte steigt, derzeit 1,95 Prozent, um 0,1 Punkte auf 2,05 Prozent. Wer privat für die Pflege vorsorgt, erhält künftig eine staatliche Förderung. Ab zehn Euro monatlicher Prämie schießt der Bund fünf Euro zu, also 60 Euro im Jahr.

Erstattungsanträge bei Entgeltfortzahlung

Wenn ein Dritter einen Arbeitnehmer verletzt, ist auch der Arbeitgeber betroffen: Er muss Entgeltfortzahlung leisten. Chefs, die sich die Zahlungen im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes erstatten lassen, müssen dem Antrag eine Abtretungserklärung beifügen.

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

Die Bundesregierung möchte, dass die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Unternehmen nicht mehr zehn, sondern nur noch acht Jahre betragen. Ab 2015 sollten Unternehmen die Dokumente schon nach sieben Jahren in den Reißwolf stecken bzw. die Daten aus dem Computer löschen können. Der Bundesrat hat dem nicht zugestimmt. Es gab Widerspruch vonseiten der rot-grün regierten Länder, weil dies Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung erschweren könnte. Die Regierungskoalition hat nun zum Jahressreuergesetz 2013 den Vermittlungsausschuss angerufen.

Ehrenamt

Gute Nachricht für alle Ehrenamtlichen: Die Übungsleiterpauschale steigt nächstes Jahr von 2.100 Euro auf 2.400 Euro. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale gilt für Trainer in Fußballvereinen und für andere gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche nebenberufliche Tätigkeiten, wie nebenberufliche Ausbilder, Erzieher oder Betreuer. Die Ehrenamtspauschale, die alle anderen Ehrenämter wie Vereinsvorstände, Amateur-Schiedsrichter, Platzwarte oder Schatzmeister betrifft, wird von 500 auf 720 Euro angehoben.

Rundfunkbeitrag

2013 wird der neue Rundfunkbeitrag eingeführt. Dann muss ausnahmslos jeder zahlen, ganz egal, ob er in seiner Wohnung oder in der Betriebsstätte Radio, Fernseher, internetfähige Computer oder Smartphones hat. Auch die Zahl der Geräte ist völlig unwichtig. Die alte Regel, dass man nur zahlt, wenn man auch ein Empfangsgerät besitzt, gilt in Zukunft nicht mehr. Bei Unternehmen hängt die Höhe der Gebühr von der Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter sowie der zugelassenen Fahrzeuge ab. Kleinbetriebe mit bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte zahlen einen Drittelbeitrag von 5,99 Euro im Monat; Betriebsstätten mit maximal 19 Beschäftigten zahlen einen vollen Beitrag (17,98 Euro) und für Betriebsstätten mit 20 und mehr Beschäftigten fallen zwei Beiträge an. Es gibt weitere sieben Staffelstufen für größere Betriebsstätten. Eine Beitragspflicht gibt es auch für betriebliche Fahrzeuge: nur ein Wagen pro Betriebsstätte ist inklusive, für alle anderen fällt Rundfunkgebühr an.

Jetzt ist es
soweit: Die Papier-Lohnsteuerkarte wird
abgeschafft und durch ein elektronisches
Verfahren ersetzt. Bei ELStAM (Elektronische
LohnSteuerAbzugsMerkmale) handelt
es sich um die Angaben, die bislang auf
der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen
sind (Steuerklasse, Zahl der Kinder,
Freibetrag, Kirchensteuermerkmale)_
Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter seit
dem I. November anmelden und dieDaten
abrufen. Es ist nicht tragisch, wenn man
den Umstieg zum I. Januar 2013 verpasst,
es gibt eine Kulanzfrist. Die Betriebe können
den Einstiegszeitpunkt in das elektronische
Verfahren im Laufe des Jahres selbst
wählen. Bis dahin gelten die alten Lohnsteuerkarten
oder Ersatzbescheinigungen.
Spätestens aber mit der Abrechnung für
den Dezember 2013 muss man die Daten
abrufen. Hierzu muss man sich im EisterOnlinePortal
mit der aktuellen Steuernummer
der Betriebsstätte registrieren. Ist
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die Lohnbuchhaltung an den Steuerberater
ausgegliedert, kümmert dieser sich darum.Jetzt ist es soweit: Die Papier-Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Bei ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind (Steuerklasse, Zahl der Kinder, Freibetrag, Kirchensteuermerkmale)_ Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter seit dem I. November anmelden und dieDaten abrufen. Es ist nicht tragisch, wenn man den Umstieg zum I. Januar 2013 verpasst, es gibt eine Kulanzfrist. Die Betriebe können den Einstiegszeitpunkt in das elektronische Verfahren im Laufe des Jahres selbst wählen. Bis dahin gelten die alten Lohnsteuerkarten oder Ersatzbescheinigungen. Spätestens aber mit der Abrechnung für den Dezember 2013 muss man die Daten abrufen. Hierzu muss man sich im EisterOnlinePortal mit der aktuellen Steuernummer der Betriebsstätte registrieren. Ist OluUthu H..ndwerksbl..U 11111 Betrieb und Technik die Lohnbuchhaltung an den Steuerberater ausgegliedert, kümmert dieser sich darum.