ELENA-Gesetz über den elektronischen Entgeldnachweis


Die am 18. Januar 2010 bei der Veranstaltung verwendeten Präsentationen finden Sie hier.



Mit der Umsetzung des Gesetzes über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zum

01. Januar 2010 entsteht für Sie ein erheblicher Mehraufwand bei der Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter. Das Gesetz sieht vor, dass alle Arbeitgeber Entgeltnachweise sowie zahlreiche weitere Daten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an die zentrale Speicherstelle (ZSS) übermitteln müssen. Zu dieser Meldung gehört beispielsweise auch die Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit.

  • Wie müssen Sie als Arbeitgeber diese Meldung konkret durchführen?
  • Welche Daten müssen Sie gegebenenfalls Ihrem Steuerberater zusätzlich zur Verfügung stellen?

Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer, der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern und der DATEV möchten wir Sie über diese gesetzlichen Neuerungen informieren und laden Sie herzlich am


Montag, den 18. Januar 2010 von 17.00 - 19.00 Uhr
in die Industrie- und Handelskammer zu Rostock, Ernst-Barlach-Straße 1, 18055 Rostock, Saal Mecklenburg-Vorpommern


zu dieser kostenfreien Veranstaltung ein.


Wie Sie diese Neuerungen umsetzen können, werden Ihnen Herr Dr. Holger Stein, Präsident der Steuerberaterkammer und Herr Harald Jäger, Organisationsberater Personalwirtschaft bei der DATEV eG, vorstellen.


Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen und bitten Sie, sich bei der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern bis zum 14. Januar 2010, unter Angabe Ihrer Adresse und der gewünschten Teilnehmeranzahl, anzumelden. 


Ansprechpartner