Förderung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen

Der Staat fördert die Nachrüstung von gewerblich genutzten, dieselbetriebenen Handwerker- und Lieferfahrzeugen zur Reduzierung der Sickstoffdioxidemissionen.

Bedingung: Der Betriebssitz liegt in einer der besonders belasteten Städte oder angrenzendem Landkreis oder mindestens 25 % der Aufträge pro Jahr werden dort geleistet.



Am 19. Dezember 2018 wurde die Förderrichtlinie für die Nachrüstung schwerer Handwerker- und Lieferfahrzeuge, die am 01. Januar 2019 in Kraft treten ist, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Vorgesehen sind Förderquoten von 40% bis 60% bis zu einem Förderhöchstbetrag von 5.000 Euro pro Fahrzeug bei einer Antragstellung bis zum 31. Mai 2019 sowie bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro bei einer Antragstellung ab dem 01. Juni 2019.



Am 28. Dezember 2018 wurde die Förderrichtlinie für die Nachrüstung leichter Handwerker- und Lieferfahrzeuge, die am 01. Januar 2019 in Kraft getreten ist, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Vorgesehen sind Förderquoten von 40% bis 60% bis zu einem Förderhöchstbetrag von 3.800 Euro pro Fahrzeug bei einer Antragstellung bis zum 31. Mai 2019 sowie bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro bei einer Antragstellung ab dem 01. Juni 2019.