Gründercoaching in Deutschland

Gründercoaching Deutschland für Unternehmen in den ersten fünf Jahren

Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten sowie zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Um Jungunternehmen in den ersten fünf Jahren die Finanzierung zu ermöglichen, können Zuschüsse zu den Kosten von Coachingmaßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden.

Ablauf des Gründercoachings

Antrag und Zusage über die Gewährung des Gründercoachingzuschusses:

  • Sie setzen sich mit den Ansprechpartnern der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern in Verbindung, stellen Ihr Unternehmen kurz vor und stellen einen schriftlichen Antrag für das Gründercoaching.
  • Sind die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben, sprechen die Ansprechpartner der Handwerkskammer eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars aus.
  • Auf Basis der Empfehlung entscheidet die KfW-Mittelstandsbank (KfW) über die Gewährung des Zuschusses. Sie erhalten eine schriftliche Zusage.

Auswahl des Beraters:

  • Nach Erteilung der Zusage durch die KfW nehmen Sie aus der KfW-Beraterbörse unter Beratersuche die Auswahl des Beraters vor.
  • Der ausgewählte Berater muss dort gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein.

Abschluss des Beratervertrages:

  • Erst nach der schriftlichen Zusage durch die KfW, darf der Coachingvertrag geschlossen werden.
  • Den Coachingvertrag schließen Sie mit dem aus der KfW-Beraterbörse gewählten Berater ab.
  • Aus dem Coachingvertrag müssen die Coachinginhalte, die Höhe des Tageshonorars und der Coachingzeitraum hervorgehen.
  • Der Coachingvertrag muss innerhalb von acht Wochen (Posteingang) nach Erteilung der Zusage (Ausstellungsdatum) bei der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern vorliegen.
  • Der Coachingvertrag wird von der KfW hinsichtlich der Einhaltung der Fördervorausetzungen geprüft; über das Prüfungsergebnis erhalten Sie eine schriftliche Information.
  • Der Coachingzeitraum von max. 12 Monaten läuft ab Erteilung der Zusage durch die KfW!

Ende des Gründercoachings:

  • Nach Beendigung des Coachings reichen Sie die Gesamtrechnung des Beraters, den schriftlichen Beratungsbericht des Beraters sowie eine Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsbeleg für den geleisteten Eigenanteil bei der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern ein.
  • Die KfW veranlasst die Auszahlung des Zuschusses.

Beraterhonorar

Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 800 EUR/ Tagewerk netto und darf die maximale Bemessungsgrundlage von 6.000 EUR nicht überschreiten.

Beispiele:

  • Die Beraterkosten betragen 800 EUR/ Tag, mit dem Berater kann ein Vertrag über höchstens 7,5 Tage (= 6.000 EUR) geschlossen werden.
  • Die Beraterkosten betragen 400 EUR/ Tag, mit dem Berater kann ein Vertrag über höchstens 15 Tage (= 6.000 EUR) geschlossen werden.
  • Die Beraterkosten betragen 400 EUR/ Tag, mit dem Berater wird ein Vertrag über 10 Tage (= 4.000 EUR) geschlossen. Die verbleibenden 2.000 EUR können zu einem späteren Zeitpunkt, nach erneuter Beantragung - auch bei einem anderen Berater zu anderen Beratungsinhalten - ausgeschöpft werden.

Beratungstage

Ein Beratertagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag.

Coachingzeitraum

 Das Coaching muss ab Erteilung der Zusage innerhalb eines Jahres (12 Monate) abgeschlossen sein.  

De-minimis-Beihilfen

Zuschüsse im Rahmen des Gründercoachings zählen (in Teilen) zu den sog. "de-minimis-Beihilfen".
D. h. die EU hat Fördergrenzen festgesetzt, um möglichst weitreichend gleiche Bedingungen innerhalb der EU-Staaten zu schaffen. Die maximal zulässige Höchstgrenze solcher Beihilfen beträgt innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten „de-minimis-Beihilfe" nicht mehr als 200.000 EUR und nicht mehr als 100.000 EUR für Unternehmen, die im Verkehrsgewerbe tätig sind.
Dieser Betrag umfasst alle Formen öffentlicher Beihilfen (z. B. Zuschüsse, Beteiligungen, Darlehen, Bürgschaften), die als „de-minimis-Beihilfen" gewährt wurden. Es ist zu beachten, dass längst nicht jede von der EU (ko)finanzierte Fördermaßnahme in die Gruppe der „de-minimis-Beihilfen" fällt. Falls Unternehmen „de-minimis-Beihilfen" erhalten haben, liegt Ihnen mit der Förderzusage eine separate „de-minimis-Erklärung" vor.

Eigenanteil

Bemessungsgrundlage:    6.000 EUR insgesamt
Förderfähig:                      800 EUR max. pro Tagewerk
Zuschuss:                         75 %, d.h. 600 EUR max. pro Tagewerk
Eigenanteil:                      25 %
Ihr Eigenanteil erhöht sich, sobald Sie einen Tagessatz über 800 EUR vereinbaren.

Beispiele:

Tagewerk

Honorar pro Tagewerk

Gesamthonorar

Zuschuss

Eigenanteil

5

1.200 EUR

6.000 EUR

2.000 EUR

4.000 EUR

5

800 EUR

4.000 EUR

2.000 EUR

2.000 EUR

6

1.000 EUR

6.000 EUR

2.400 EUR

3.600 EUR

7

800 EUR

5.600 EUR

2.800 EUR

2.800 EUR

7,5

800 EUR

6.000 EUR

3.000 EUR

3.000 EUR

10

600 EUR

6.000 EUR

3.000 EUR

3.000 EUR

12

500 EUR

6.000 EUR

3.000 EUR

3.000 EUR

15

400 EUR

6.000 EUR

3.000 EUR

3.000 EUR

18

333,33 EUR

6.000 EUR

3.000 EUR

3.000 EUR

20

300 EUR

6.000 EUR

3.000 EUR

3.000 EUR



Förderhöhe

Die Förderhöhe im Land Mecklenburg-Vorpommern beträgt 75% des Beraterhonorars bei der maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 EUR, wobei das Tageshonorar 800 EUR nicht übersteigen darf.

Keine Förderung

Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen:

  • im Vorgründungsbereich, 
  • die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben, 
  • die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben, 
  • die mit andern öffentlichen Zuschüssen finanziert werden, 
  • für Unternehmen aus dem Bereich der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (z.B. Anpflanzung, Ernte) und für den Weiterverkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch den Primärerzeuger an Wiederverkäufer sowie für Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors, 
  • für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Hier steht u.a. der sog. Runde Tisch zur Verfügung.

Kummulierung mit anderen Fördermitteln

Nehmen Sie verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch, dann müssen sich die Inhalte der einzelnen Fördermaßnahmen unterscheiden. D.h. Sie erklären schriftlich bei Antragstellung, nicht an anderen Maßnahmen, die gleiche Inhalte bzw. Elemente wie das Gründercoaching haben, teilzunehmen (z.B. an anderen Coachingmaßnahmen).
Des weiteren bestätigen Sie bei Antragstellung zum Gründercoaching keine andere Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu beantragen.
Auch bestätigen Sie, dass Ihre finanzielle Eigenleistung nicht aus öffentlichen ESF geförderten Mitteln anderer Maßnahmen stammt.
Zu Begleitungs- und Kontrollzwecken haben Sie jederzeit gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und dem Landesrechnungshof Auskünfte zu erteilen. Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen haben Sie die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu ggf. anderen Fördermaßnahmen nachzuweisen (bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen, von min. 10 Jahren).

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bis 5 Jahre nach Gründung, die in Deutschland ansässig sind und deren Tätigkeit auf eine Vollexistenz ausgerichtet ist.
Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen die die europäische Definition für KMU nicht erfüllen, 
  • Unternehmen an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind, 
  • Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder (vereidigte) Buchprüfer.

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