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Handwerk fordert gerechtes Rundfunkfinanzierungsmodell

Rostock, 17. September 2010






Die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in MV kritisiert aufs schärfste die geplante Reform der Rundfunkgebühren. In einem Schreiben an die Landesregierung MV verdeutlichen die Handwerkskammern die drohende erhöhte finanzielle Belastung der kleinen und mittleren Handwerksunternehmen und fordern die Unterstützung bei der anstehenden Formulierung des Staatsvertrages auf Bundesebene für eine handwerks- und mittelstandsgerechte Veränderung der Regelungen.

 

Dazu Claudia Alder, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern: „Die Handwerkskammern fordern ein gerechtes und unbürokratisches und keinesfalls kostenintensiveres Rundfunkfinanzierungsmodell, das die kleinen und mittleren Handwerksunternehmen überproportional belastet.“

Zukünftig sollen alle Betriebe durch die neue Rundfunkabgabe belastet werden, auch die Unternehmen, die bisher bewusst keine Rundfunkgeräte genutzt haben. Massive Steigerungen drohen auch der übergroßen Mehrheit der Betriebe, die bisher nur Radiogeräte in Verwendung hatten, da die neue Pauschalgebühr in der Größenordnung der heutigen Fernsehgebühr liegen soll. Die vorgesehene Staffelung der Höhe des Rundfunkbeitrages benachteiligt explizit kleinere Betriebe: So beträgt die durchschnittliche Belastung pro Mitarbeiter in einem Betrieb mit einem Beschäftigten jährlich ca. 72 Euro, bei vier Beschäftigten jeweils 43 Euro, bei 15 Beschäftigten 28 Euro und bei 50 Mitarbeitern 17 Euro. Bei 500 Beschäftigten reduziert sich die Pro-Kopf-Belastung auf nur noch ca. 5 Euro, bei 1.000 auf nur noch 4,3 Euro und bei 10.000 Mitarbeitern auf nur noch 2,2 Euro im Jahr. (Als Rundfunkbeitrag werden 17,99 Euro/Monat angenommen.)

Besonders erschwerend kommt für das Handwerk hinzu, dass die Abgabe nicht pro Betrieb zu zahlen ist, sondern für jede Betriebsstätte oder Filiale gesondert erhoben werden soll. Dies betrifft insbesondere das Lebensmittelhandwerk, das heute, um wirtschaftlich überlebensfähig zu sein, gerade im ländlichen Raum in Mecklenburg - Vorpommern mehrere kleinere Filialen betreiben muss. Eine mittelständische Bäckerei mit acht Standorten und 20 Beschäftigten und vier Fahrzeugen verfügt heute bereits über vier Radios, wofür 276 Euro im Jahr zu entrichten sind. Zukünftig sind für alle Fahrzeuge und alle Filialen jeweils Drittelbeiträge zu entrichten. Damit steigt die Belastung auf über 860 Euro im Jahr.

Die Formulierungen der Eckpunkte lassen zudem befürchten, dass auch PC und Fernsehgeräte, die beispielsweise in Unterrichts- und Übernachtungsräumen “zur Nutzung Dritter“ angeboten werden, mit einer separaten Gebühr belegt werden könnten. Dies würde auch Bildungseinrichtungen der Handwerksorganisation betreffen, die eine unverzichtbare Rolle im dualen Bildungssystem Deutschlands übernimmt. Dies sei nicht akzeptabel.