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Mindestlohngesetz und Landesrecht

In der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 1. Januar 2015 das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz-MiLoG) in Kraft.

Nach dem MiLoG beträgt der gesetzliche Mindestlohn brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Daneben gelten landesspezifische Regelungen, die z.B. in Landesvergabegesetzen zu finden sind - teilweise mit höheren Grundentgelten, so in Bremen (8,70 Euro), Nordrhein-Westfalen (8,85 Euro) Rheinland-Pfalz (8,70 Euro) und Schleswig-Holstein (9,18 Euro).

Die Auftragsberatungsstellen der Länder haben hierzu eine Übersicht erarbeitet und weisen auf weitere Besonderheiten hin, die vor der Angebotsabgabe in einzelnen Ländern zu beachten sind. Die Übersicht finden Sie auf der ABST-Internetseite im Bereich "Aktuelles".

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:
Herr Klaus Reisenauer
E-Mail
Tel.: 0385 61738110

http://abst-mv.de/pdf/Mindestentgeltregelungen_2015-01-30.pdf