Runder Tisch der KfW-Mittelstandsbank

- Betreuung von Unternehmen in Schwierigkeiten -

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz im gesamten Bundesgebiet, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben.
Ausgeschlossen sind Unternehmen die einen Insolvenzantrag gestellt haben bzw. bei denen aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht.
Es besteht kein Rechtsanspruch.

Wie wird gefördert?

Die Unternehmen erhalten die Möglichkeit, bei der KfW gelistete Berater (Projektbetreuer) mit der Durchführung eines Unternehmenschecks zu beauftragen, in dessen Rahmen Schwachstellen analysiert und Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Wenn erforderlich, wird in Runde Tisch Gesprächen mit den Beteiligten das weitere Vorgehen abgestimmt. Der Unternehmenscheck umfasst maximal 10 Tagewerke.


Wer trägt die Kosten für den Betreuer?

Die Betreuer der Runden Tische erhalten eine Vergütung in Höhe von 160,00 Euro pro Einsatztag. Damit werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon und Fax etc. abgegolten. Diese Kosten werden von der KfW getragen. Außer den Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen (derzeit 30 Cent je gefahrenen Kilometer) und ggf. der Umsatzsteuer fallen für die Unternehmen keine Betreuungskosten an.

Welche Aufgaben und Funktionen haben die Teilnehmer am Runden Tisch der KfW Mittelstandsbank?

  • Unternehmen treten mit dem Wunsch nach Betreuung an die Handwerkskammer heran, arbeiten der Kammer und den Runder Tisch-Betreuern zu und liefern alle gewünschten Informationen.
  • Die Projektträger (Kammern) fungieren als erste Anlaufstelle für Unternehmen in Schwierigkeiten und koordinieren die Aktivitäten am Runden Tisch. Die Kammern organisieren nach Empfehlung durch die Projektbetreuer die Zusammenkunft aller Beteiligten und die Abschlussgespräche.
  • Die Unternehmeragentur der KfW auditiert Berater die als Runder Tisch-Betreuer in Betracht kommen und gibt den Kammern diesen Beraterpool zur Kenntnis. Die KfW nimmt im Einzelfall an den Runden Tisch Gesprächen teil.
  • Die Projektbetreuer der Runden Tische (Unternehmensberater) erstellen eine Schwachstellen- und Betriebsanalyse, auf deren Basis eine Aussage über die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens abgeleitet werden kann. Sie erarbeiten bei positiver Bewertung der Fortführungschancen Maßnahmepläne für die Überwindung der Schwierigkeiten. Die Berater führen keine Rechtsberatung durch. Sie verfolgen während Ihrer Einsätze keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Die Berater sind nicht zu Erklärungen berechtigt, die das betreute Unternehmen verpflichten. Die Betreuer erhalten grundsätzlich keine Mandate im Aufsichtsrat, im Beirat oder in der Geschäftsführung.

Wie läuft der Runde Tisch der KfW Mittelstandsbank ab?

  • Die Unternehmen wenden sich direkt an die Handwerkskammer und stellen dieser Informationen zu ihren betriebswirtschaftlichen Eckdaten zur Verfügung (gemäß Checkliste).
  • Die Handwerkskammer führt Vorgespräche und nennt dem Unternehmer die von der Unternehmeragentur der KfW Mittelstandsbank auditierten Runder Tisch-Betreuer. Sie entscheidet über die Anzahl der geförderten Tagewerke.
  • Der Unternehmer wählt einen Berater aus der Projektbetreuerliste und beauftragt ihn mit der Durchführung des Unternehmenschecks.
  • Die Projektbetreuer nehmen den Unternehmenscheck vor. Auf Grundlage der durchgeführten Schwachstellenanalyse entscheiden die Betreuer, ob eine Zusammenkunft aller Beteiligten empfehlenswert ist. Zum Abschluss der Betreuung erhält der Unternehmer ein schriftliches Maßnahmen-Paket, das ihm helfen soll, die festgestellten Schwachstellen zu beseitigen.
  • Für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen nach dem Abschluss des Runden Tisches, steht dem Unternehmen das Instrument "Turn Around Beratung der KfW Mittelstandsbank" zur Verfügung.
  • Für die Abrechnung des Runden Tisches erstellt der Projektbetreuer einen Tätigkeitsnachweis, deren Kopie er nach Bestätigung durch die Kammer und den Unternehmer zusammen mit der Schwachstellenanalyse, dem Maßnahmepaket und dem Online-Beratungskurzbericht bei der Unternehmeragentur der KfW einreicht. Die KfW trägt die Netto-Vergütung bis zur Höhe der vorgenannten Tagessätze. Sie zahlt diese als Dritter direkt an den Projektbetreuer aus. Die Fahrtkosten der Projektbetreuer und die ggf. anfallende Umsatzsteuer sind durch den Unternehmer zu tragen.

Checkliste für die Antragstellung auf Unterstützung durch den Runden Tisch

Folgende Unterlagen sind vom Unternehmen vor Beginn der Analyse bereitzustellen:
(Sofern einzelne Unterlagen nicht vorgelegt werden können, ist dies gegenüber den Kammern schriftlich zu begründen.)

  1. Leistungsangebot des Unternehmens (Produkte/ Dienstleistungen)
  2. Kredit- und Darlehensverträge/ Kreditorenliste
  3. aktuelle BWA/ Debitorenliste
  4. Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (GuV, Bilanz)
  5. sonstige Verträge (Miet-, Pacht-, Leasingverträge usw.)
  6. Beschäftigtenzahl
  7. Aufstellung über den derzeitigen Auftragsbestand
  8. Aufstellung Vermögenswerte und Verbindlichkeiten außerhalb der Bilanz

 

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