Seminar: "Das neue Bauvertragsrecht"

Am 01. Januar 2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Hiermit wurden neue gesetzliche Regelungen zum Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag sowie Bauträgervertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert und es gelten sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer geänderte Rechte und Pflichten.


Die Paragraphen 631 bis 651 des BGB, die das Werkvertragsrecht im BGB regeln wurden
ergänzt und überarbeitet. Damit haben sich für den Anwender gewohnte Regelungen geändert, z.B. zur verbindlichen Vereinbarung einer Bauzeit, zu den Kündigungsvoraussetzungen und zu nachträglichen Änderungen während der Auftragsdurchführung.

Die neuen gesetzlichen Regelungen sind auf alle BGB-Bauverträge anzuwenden, die seit dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden/werden - anders bei der VOB/B.
Das vorbezeichnete Seminar ist für Mitarbeiter von Bau- und Montageunternehmen, Behörden und Verwaltungen und für diese tätige Dritte angelegt, die mit der Vertragsdurchführung nach der VOB/B betraut sind.

Wir bitten um Rückmeldung mittels beigefügtem Anmeldeformular.

Termin:

Mittwoch, dem 18.04.2018
9.00 bis ca. 16.00 Uhr

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Hauptverwaltungssitz Rostock
Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock