Tariffragen

Wenn es um Fragen der Entlohnung und des Tarifrechtes geht, sind die Kreishandwerkerschaften/Innungen der natürliche Partner im Handwerk. Die Handwerkskammer selbst ist nicht Tarifvertragspartner und kann somit auch keine Tarifauskünfte erteilen. Diese erhalten Sie bei Ihrer Kreishandwerkerschaft/Innung vor Ort.


Darüber hinaus führt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern ein Tarifregister. Dort werden Tarifverträge registriert, die im Land Mecklenburg-Vorpommern und auch bundesweit gültig sind. Das Tarifregister Mecklenburg-Vorpommern erteilt Auskünfte unter folgender Anschrift:

Tarifregister beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Arbeit – Referat IX 550 Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin

Sprechzeiten

Diana Petrak
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 5 - Arbeit
Referat 510
19053 Schwerin

Montag bis Freitag   von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Telefon: 0385 588-9599
Telefax: 0385 588-9720
eMail


Im Bereich des Arbeitsrechts stehen wir den Mitgliedsbetrieben und deren Arbeitnehmern im Rahmen einer ersten Grundberatung zur Verfügung. Dieses Informations- und Beratungsangebot erfolgt unparteiisch und kostenlos.