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Transparenzregister: Ohne Eintragung drohen hohe Bußgelder

Seit 1. Oktober 2017 besteht die Pflicht zur Eintragung in das neue Transparenzregister. Sollte keine Eintragung bestehen drohen Bußgelder bis 100.000 EUR.

Handwerker sind oft als GmbH oder GmbH & Co. KG organisiert. Mit dem neuen Geldwäschegesetz (GwG) kommen unerwartete Pflichten auf sie zu. Die gute Nachricht: Wer die aktuellen Daten an andere Register, wie etwa das Handelsregister gemeldet hat, hat seine Meldepflicht erfüllt und ist von der Meldung zum Transparenzregister befreit. Doch Vorsicht: Dieses gilt nur, sofern das Handelsregister elektronisch geführt wird und sämtliche Angaben des Unternehmens dort elektronisch erfasst sind.

Da die Handelsregistereintragungen aber erst seit einigen Jahren elektronisch erfasst werden, sind viele ältere Handelsregistereintragungen nicht oder nicht vollständig elektronisch abrufbar. In diesem Fall ersetzt die Handelsregistereintragung nicht eine Eintragung im Transparenzregister.

Wen betrifft das neue Transparenzregister?

Juristische Personen des Privatrechts, also GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Limited oder AG sowie alle eingetragenen Personengesellschaften, etwa OHG, KG, GmbH & Co. KG sind meldepflichtig. Diese Gesellschaften, selbst wenn sie nur eine sogenannte Ein-Personen-Gesellschaft sind, müssen dem – beim Bundesanzeigerverlag geführten – elektronischen Transparenzregister (www.transparenzregister.de) Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern machen.

Was muss die Geschäftsleitung tun?

Geschäftsführer dieser juristischen Personen und eingetragene Personengesellschaften müssen die Angaben zu den "wirtschaftlich Berechtigten"  
• einholen
• aufbewahren
• auf den aktuellen Stand halten
• und der registerführenden Stelle unverzüglich mitteilen.
Erstmalig musste dieses bis zum 1. Oktober 2017 erfolgen. Pflichtverletzungen werden mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro als Ordnungswidrigkeit geahndet. Nach einer Karenzzeit ist davon auszugehen, dass die zuständigen Behörden im Jahr 2018 mit Ahnungsmaßnahmen beginnen werden.

Wer ist zu melden?

"Wirtschaftlich Berechtigte" sind die Menschen, die hinter Kapital- oder Personengesellschaften stehen und diese kontrollieren. Dabei gilt als relevante Kontrolle, wenn die natürliche Person entweder unmittelbar oder mittelbar

• Kapitalanteile über mehr als 25 Prozent hält oder
• Stimmrechte von mehr als 25 Prozent kontrolliert oder
• auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt, etwa durch einen Stimmbindungsvertrag.

"Mittelbare Kontrolle" liegt unter anderem vor, wenn entsprechende Anteile von einer oder mehreren Vereinigungen gehalten werden, die von einer natürlichen Person kontrolliert werden.
Beispiel: An der meldepflichtigen X GmbH ist eine andere GmbH mit 26 Prozent beteiligt- und diese GmbH gehört wiederum zu 51 Prozent einer natürlichen Person. Diese natürliche Person übt dann wegen dieser Mehrheitsverhältnisse eine mittelbare Kontrolle gegenüber der meldepflichtigen X GmbH aus. Sie ist als wirtschaftlich Berechtigter zu melden.

"Kontrolle" liegt vor, wenn die natürliche Person unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf die Vereinigung ausüben kann. Kann der wirtschaftlich Berechtigte nicht zweifelsfrei bestimmt werden, so werden die gesetzlichen Vertreter oder geschäftsführenden Gesellschafter in das Transparenzregister gemeldet (fiktiver wirtschaftlich Berechtigte).
Beispiel: An der X GmbH sind vier Gesellschafter gleichermaßen beteiligt. Da jeder nicht mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, ist niemand von ihnen zu melden. Aber der oder die Geschäftsführer der GmbH haben sich stattdessen als sogenannten fiktiv wirtschaftlich Berechtigte zu melden.

Wie ist zu melden?

Die Eintragung in das Transparenzregister kann durch das Unternehmen selbst ohne großen Aufwand und ohne Kosten online durchgeführt werden.
Unter www.transparenzregister.de erfolgt zunächst eine Registrierung.
Man erhält dann einen Onlinezugang zum Register und kann problemlos die notwendigen Angaben machen und später auch Veränderungen z.B. Wechsel der wirtschaftlich Berechtigten vornehmen.