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HWK OMV

Vorsicht bei Anschreiben von Gewerberegistern und Branchenbüchern

Regelmäßig werden Unternehmen und Selbstständige von ominösen Gewerberegistern und Branchenbuchverlagen angeschrieben.
Das Schreiben / Fax informiert über bereits erfolgte Einträge in ein unbekanntes Internet-Verzeichnis. Die Unternehmer werden aufgefordert, das Schreiben, nach Ergänzungen fehlender Angaben, zurückzufaxen.

Was auf den ersten Blick nicht erkennbar ist:

Wird das Formular unterschrieben zurückgefaxt oder zurückgesandt, so wird ein Vertrag über den Eintrag der Kontaktdaten in eine Internetregister zumeist über eine Laufzeit von zwei Jahren geschlossen und Gebühren über einige hundert oder tausend Euro verlangt.
Wird ein solcher Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt, so verlängert er sich in der Regel sogar um ein weiteres Jahr.
Die Stornierung eines solchen Vertrages wird von diesen Verlagen nicht akzeptiert.
Auch die Anfechtung der Wirksamkeit einer so geschlossenen Vereinbarung ist sehr schwierig und häufig nicht möglich.

Bitte prüfen Sie bei derartigen Schreiben genau, welchen Wert eine solcher Interneteintragung für Ihren Betrieb hat und ob Sie ein solches Angebot wirklich annehmen wollen.