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Neue Bäderregelung für Mecklenburg-Vorpom­mern tritt 2016 in Kraft

Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft. Der gewerbliche Verkauf ist in den Kur- und Erholungsorten sowie den anerkannten Ausflugsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr vom 15. März bis einschließlich des ersten Sonntags im November, soweit nicht Allerheiligen auf diesen Tag fällt, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Neu ist, dass auch am ersten Sonntag im Januar eines jeden Jahres - an Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind - geöffnet werden darf. Die Regelung gilt in 77 Orten und Ortsteilen (siehe Liste unten). Die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sind vor dem Hintergrund eines verstärkten Sonntagsschutzes nicht mehr begünstigt.

Darüber hinaus darf in den festgelegten Gebieten der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund (siehe Liste unten) an 12 Sonntagen (+ vier Sonntage im Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes/vorherige Regelung: 16 Sonntage Bäderregelung+ 4 Sonntage Ladenöffnung) geöffnet werden.

Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit auch weiter geschlossen. In den Kur- und Erholungsorten sowie anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr wurden zudem die Sortimente auf den regional typisch touristischen Bedarf eingeschränkt. Der Verkauf sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist kein Verkauf von Autoersatzteilen, Baumaschinen, Reisen, lebenden Tieren, Münzen, Booten, pyrotechnischen Gegenständen, Lotterielosen, Fluggeräten, Antiquitäten, Schusswaffen und Munition sowie Jagdausrüstungen in Kur- und Erholungsorten und den anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr zulässig. Weiterhin ist der Verkauf von Pelzwaren und Uhren ausgeschlossen, sofern diese in der Verkaufsstelle das Hauptsortiment darstellen.

Die Bäderverkaufsverordnung ist am Mittwoch (30. Dezember) im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden. Sie fußt auf § 10 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern