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Coronavirus - Unterstützung der heimischen Wirtschaft

Landesregierung schafft MV-Schutzfonds (24.03.2020)

Die Landesregierung hat sich in der heutigen Kabinettssitzung auf die Schaffung des „MV-Schutzfonds“ verständigt. Mit einem Maßnahmenpaket von insgesamt 1,1 Milliarden Euro sollen die Unternehmen im Land unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden.

Die Hilfsmaßnahmen für Wirtschaft und Arbeitsplätze sind: 

  • Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in wirtschaftlicher Schieflage können ab morgen eine Soforthilfe beantragen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können beim Landesförderinstitut beantragt worden.
  • Damit zieht das Land die Hilfen des Bundes für Kleinstunternehmen vor (einmalig 9.000 Euro bei 0-5 Arbeitsplätzen, 15.000 Euro bei 6-10 Arbeitsplätzen) und unterstützt mit 125 Millionen Euro aus eigenen Mitteln auch Kleinunternehmen bis 49 Beschäftigte, die sich aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (einmalig 25.000 Euro bei 11-24 Arbeitsplätzen, 40.000 Euro bei 25-49 Arbeitsplätzen).
  • Für alle Unternehmen stehen 200 Mio. Euro für weitgehend zinsfreie Überbrückungsdarlehen bereit
  • Der Bürgschaftsrahmen des Landes wird um 400 Millionen auf 1,6 Milliarden Euro erhöht.
  • 100 Mio. Euro werden für ein Beteiligungsprogramm bereitgestellt, mit dem sich das Land zeitweilig an Unternehmen beteiligen kann, um diese zu stabilisieren. 


Ausbreitung des Coronavirus - Wirtschaftsministerium unterstützt heimische Wirtschaft
Glawe: Informationen und Beratung für Unternehmen - Hotline geschaltet



Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Ausbreitung des Coronavirus. „Wir reagieren vorsorglich. Bislang halten sich die Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft auf einem niedrigen Niveau. Wir haben unsere Unternehmenshotline geschaltet. Jedes Anliegen muss sorgfältig aufgenommen und geprüft werden. Dann muss entschieden werden, ob und inwieweit eine Unterstützung möglich ist“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Es gibt beispielsweise vereinzelt Probleme bei Unternehmen, die auf Zulieferungen angewiesen sind, Probleme durch Stornierungen in verschiedenen Einrichtungen oder durch das Absagen von Messen.

Information und Beratung für Unternehmen

Unternehmen können sich an die bestehende Unternehmens-Hotline wenden, die von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut wird.

„Die Ansprechpartner der Hotline informieren und beraten zu den Möglichkeiten finanzieller Hilfen, von Bürgschaften über Liquiditätsdarlehen bis zur Mitarbeiterqualifizierung während Kurzarbeit. Bei Bedarf finden Gespräche vor Ort im Unternehmen statt. Eine Unterstützung erfolgt auch, falls Anträge gestellt werden sollen“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Darüber hinaus kann eine Vermittlung an die Arbeitsagentur mit Blick auf die Beantragung von Kurzarbeitergeld erfolgen.

Quelle: WM MV

Unternehmens-Hotline

 0385 588-5588

Montag bis Freitag
08:00 - 18:00 Uhr





Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist in ständigem Austausch mit der Wirtschaft zu den Auswirkungen des Coronavirus und hat einen Drei-Stufen-Plan (PDF, 98 KB) vorbereitet.

Das Robert Koch Institut (RKI) informiert Sie über:

  • Übersicht
  • Fallzahlen und Meldung
  • Diagnostik und Umgang mit Probenmaterial
  • Infektions­schutzmaßnahmen
  • Prävention und Bekämpfung im medizinischen Bereich
  • Reiseverkehr
  • Krisenpläne
  • Internationale Situation
  • Externe Informationen für den Medizinbereich
  • Informationen für Bürger

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die folgenden bestehenden Kreditprogramme nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessern.

Landesamtes für Gesundheit und Soziales MV

Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz