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Einige Handwerksbetriebe wie Konditoren fallen durch das RasterNovemberhilfe richtige Maßnahme, muss aber nachjustiert werden

Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern (HWK) begrüßt, dass die Novemberhilfen nun konkret vorliegen, um eine weitere Förderungslücke zu schließen.


Dazu der Präsident Axel Hochschild von der HWK: „Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hatte sich vorab vehement für die Unternehmen eingesetzt, die indirekt vom teilweisen Lockdown betroffen sind. Dafür möchten wir danken. Leider wurde der Vorschlag, den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern und die Umsatz-Schwellenwerte zu senken nicht aufgenommen. Damit drohen Handwerksbetriebe wie Bäcker, Fleischer und Konditoren mit eigenem Gastronomiebereich bzw. Gebäude- und Textilreiniger durch das Raster zu fallen.“

So betreiben 90 Prozent der insgesamt 30 reinen Konditorenbetriebe im Bereich der Handwerkskammer und viele der insgesamt 104 handwerklichen Bäckereien eigene Cafés, die geschlossen werden mussten. Ein geringerer Verkauf dieser sogenannten „Mischbetriebe“ über die Theke läuft weiter. Ebenso gibt es viele Gebäudereiniger- bzw. Textilreinigerbetriebe, bei denen die Wäsche von Hotels und Pensionen ca. 60 Prozent ausmachen. Damit liegen diese Betriebe unter der 80 Prozent - Grenze ihres Umsatzes mit einem von den Novemberschließungen betroffenen Unternehmen. Dies ist aus Sicht der Handwerkskammer nicht nachzuvollziehen. Gerade das Gebäudereinigerhandwerk gehört zu den Betrieben mit den meisten Arbeitsplätzen im Handwerk, die nunmehr stark gefährdet sind.

Die Novemberhilfe ist eine richtige und wichtige Maßnahme der Bundesregierung zur Unterstützung der Wirtschaft. Sie muss schnell ausgezahlt werden, denn das Liquiditätspolster der Unternehmen ist durch den Lockdown bereits deutlich geschrumpft. „Jetzt muss diese Unterstützung schnell bei den Unternehmen ankommen. Allein für die Messebauer darf die Hilfe nicht zu spät greifen“, so Präsident Hochschild.