Sachverständigenwesen

Sachverständige des Handwerks zeichnen sich durch ein besonderes Fachwissen aus, das von Privatpersonen, Bauherren, Handwerkern, Gerichten oder Behörden für gutachterliche Tätigkeiten genutzt wird.

Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern hat 82 Sachverständige in verschiedenen Handwerksberufen öffentlich bestellt und vereidigt. Diese Sachverständigen erstatten Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und von Inhabern handwerksähnlicher Betriebe. Sie können so, beispielsweise durch ein sogenanntes Schiedsgutachten, dazu beitragen, dass ein Konflikt zwischen einem Mitgliedsbetrieb und einem Kunden gütlich geregelt werden kann. Aber auch als Gerichtsgutachter ist es ihre Aufgabe, handwerkliche bzw. technische Fachfragen zu beantworten.

Nach diesen Sachverständigen können Sie gezielt in unserer Sachverständigendatenbank suchen.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Beauftragung eines Sachverständigen eine Vertragsbeziehung zustande kommt. Sie sollten daher vor der Beauftragung eines Sachverständigen mit ihm die Kosten seiner Tätigkeit klären.

Felix Harrje

Abteilung Recht und Handwerksorganisation

Tel. 0381 4549-152

Fax 0381 4549-158

harrje.felix--at--hwk-omv.de



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