Informationen zu Hilfen und UnterstützungenSoloselbständige und Kleinstunternehmen

Gerade Soloselbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Familienbetriebe stehen durch die Corona-Krise schnell vor existentiellen Problemen. Während die Einnahmen wegbrechen, bleiben die laufenden Kosten wie Miet- oder Pachtkosten bestehen, Rücklagen sind schnell aufgebraucht und es besteht oft kein Zugang zu Krediten.



Soforthilfen

Die Soforthilfen sollen insbesondere bei Miet- und Pachtkosten helfen sowie bei sonstigen Betriebskosten, z.B. Krediten für Betriebsräume oder Leasingraten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Ausgeführt wird dieses Programm über die Länder, die zudem oft eigene Hilfsprogramme aufgelegt haben, die kombiniert werden können.

Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können. Das heiß konkret, dass das jeweilige Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt sein muss.

Die Insolvenzregeln wurden geändert. Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss vorerst keine Insolvenz anmelden.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:
Dieses Programm ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge sollen deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden.

Auf einen Blick

Höhe des Zuschusses für Selbständige und Kleinstunternehmen bis zu 5 Beschäftige:

9.000 Euro für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)

 Antrag (beim Lfi MV)



 MV Schutzfonds

Information des Bundesfinanzministeriums



Hilfe für pflichtversicherte Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung

Versicherungspflichtige Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, haben die Möglichkeit Ihren Pflichtbeitrag (akt. Regelbeitrag Ost – 559,86 €/Monat) bis zum 31. Oktober 2020 vorübergehend auszusetzen.
Im Nachgang erfolgt dann eine Prüfung seitens der Rentenversicherung und es besteht beispielsweise die Möglichkeit einen einkommensgerechten Beitrag abseits des Regelbeitrags zu zahlen. 

Auch Handwerker und Handwerkerinnen, die eigene freiwillige Beiträge zahlen, können Ihre Beiträge anpassen oder aussetzen.

Um abzuschätzen welche Möglichkeiten es gibt und welche Auswirkungen das gegebenenfalls auf den Versicherungsschutz hat, bietet die Handwerkskammer allen Betrieben die Möglichkeit sich zu diesem Thema informieren zu lassen. Über das Versorgungswerk mit der SIGNAL IDUNA bieten wir ja bereits unseren regelmäßigen Rentensprechtag an. 

Diesen Service weiten wir aus:

Der Beauftragte des Versorgungswerkes, Christian Geppert, der als ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung tätig ist, informiert Sie zu den aktuellen Möglichkeiten während der Corona-Krise.

Ansprechpartner:

Christian Geppert
Tel.: 0151 212 794 95
E-Mail: christian.geppert(at)signal-iduna.net

Gerne können Sie auch über die Handwerkskammer einen Rückruf vereinbaren lassen.



Grundsicherung

Die Bundesrergierung sorgt jetzt mit zusätzlichen 3 Milliarden Euro dafür, dass Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung erhalten. Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden – der Verbleib in der eigenen Wohnung wird also gesichert. Antragstellerinnen und Antragsteller auf Grundsicherung müssen in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten.

Kinderzuschlag (KiZ) als Alternative zur Grundsicherung erhält, wessen Einkommen zwar für ihn selbst, nicht aber für seine Familie reicht. Bei Neuanträgen ist nun nur noch das Einkommen des letzten Monats (anstelle des letzten halben Jahres) entscheidend. Bei Einkommensverlusten etwa von selbstständigen Eltern entsteht so schneller ein Anspruch.

Diese Ausnahmen gelten für sechs Monate. Damit die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden können, werden Anträge auf Grundsicherung vorläufig bewilligt. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.

Auf einen Blick

Bei Anträgen auf Grundsicherung zwischen dem 01.03.2020 und 30.06.2020 wird vorhandenes Vermögen in den ersten sechs Monaten nicht geprüft und Ausgaben für Wohnung und Heizung werden anerkannt. Folgeanträge werden für zwölf Monate weiterbewilligt.

 Kinderzuschlag als Alternative zur Grundsicherung

 FAQ, Erklärvideo und Anträge der Bundesagentur für Arbeit



Liquiditätshilfen/Kredite - Land

Viele Unternehmen erzielen durch die Auswirklungen der Coronakrise deutlich geringere oder gar keine Einnahmen mehr. Selbst wenn es gelingt, Kosten zu reduzieren oder Zahlungen zu stunden, benötigt dies Zeit. Mit dem Programm der Landesregierung MV soll die Liquidität der Unternehmen gesichert werden, um deren Fortbestand und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu unterstützen.

Auf einen Blick

Zinsfreies Darlehen bis zu 20.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre

Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die  Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden. Die  Antragsvormerkung ist bereits möglich.

Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 zur Verfügung.



Liquiditätshilfen/Kredite - KfW

Die Bundesregierung stellt im Rahmen des Corona-Schutzschilds über die  Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in erheblichem Umfang Hilfskredite zur Verfügung. Denn es ist wichtig, dass Kredite in der Krise ganz kleinen Unternehmen sowie Soloselbständigen genauso zur Verfügung stehen wie mittelständischen und großen Unternehmen.

Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen werden nochmals verbessert. Das bedeutet konkret, dass die Voraussetzungen für die KfW-Kredite massiv gelockert und Konditionen verbessert wurden, um möglichst vielen Unternehmen schnell und wirksam zu helfen. So wurden die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, die sonst bei der Kreditvergabe der KfW gelten, deutlich reduziert.

Die KfW übernimmt den bei weitem größten Teil der Haftung für diese Kredite (80% bis 90%). Dafür garantiert der Bund. Das erleichtert Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungspartnern die Kreditvergabe. Um eine zügige Auszahlung zu erreichen, werden Prozesse vereinfacht, z.B. durch eine Risikobewertung allein durch die Hausbank bis zu einer Kreditobergrenze von 3 Mio. Euro. Bis 10 Mio. Euro findet nur eine deutliche vereinfachte Prüfung statt.

Auf einen Blick

Das KfW-Sonderprogramm 2020 gilt ab 23. März 2020, Anträge können ab sofort gestellt werden.

Alle etablierten Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können einen  KfW-Unternehmerkredit beantragen. Für jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der  ERP-Gründerkredit zur Verfügung.

KfW Corona-Hilfsprogramme
Bundesministerium für Finanzen



„Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)