Titelbild Kosmetik Maske Corona
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Friseure auf - Kosmetiker zuVerschärfung Lockdown vom 19.04. bis 11.05.

Der MV-Gipfel mit Vertrete­rinnen und Vertretern aus Kom­munen, Wirt­schaft, Gewerk­schaften und Sozial­verbänden beriet am 15. und 16. April über die aktuelle Corona-Lage.

Folgende Regeln sind vorgesehen:

Kitas und Schulen

Die Kitas wechseln am Montag, 19.04., in die Notbetreuung. Das gleiche gilt für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 und der Förderschulen. Abschlussklassen erhalten weiter Präsenzunterricht. Die übrigen Klassen gehen in den Distanzunterricht. Weitere Informationen finden Sie dazu hier:

Schulen wechseln ab Montag (19.04.) in den Distanzunterricht

Kitas gehen ab Montag (19.04.) landesweit in die Notfallbetreuung

Kontaktbeschränkungen

Künftig sind nur noch Treffen zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person möglich. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet. Paare mit getrenntem Wohnsitz gelten als ein Haushalt. Das entspricht den Regeln, wie es sie zuletzt im Januar schon einmal gab.

Ausgangs­beschränkungen

Bis zur Entscheidung des Bundes bleibt es bei den bisherigen Regeln. Steigt in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt die Inzidenz auf über 100, muss vor Ort entschieden werden. Liegt ein diffuses Infektions­geschehen vor, ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt verpflichtet, nächtliche Ausgangs­beschränkungen zu verhängen. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt über die aktuellen Regeln.

Einzelhandel

Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen. Für die Grundversorgung geöffnet bleiben der Lebens­mittel­einzel­handel, Wochen­märkte, Getränke­märkte, Apotheken, Drogerien, Sanitäts­häuser, Reform­häuser, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungs­verkauf, Blumen­läden, Garten­märkte, Baumärkte, Tierbedarfs­märkte, Futtermittel­märkte, Optiker, Hörgeräte­akustiker, Buch­handlungen und der Groß­handel. Alle geschlossenen Bereiche des Einzelhandels können Abhol- und Liefer­dienste anbieten. Das Einkaufen mit Termin und Test entfällt.

Friseure und Kosmetik

Die körpernahen Dienst­leistungen wie Kosmetik­studios müssen leider wieder schließen. Geöffnet bleiben die Friseure. Voraussetzung für einen Friseur­besuch ist die Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) Schnelltests aus der Apotheke oder dem Testzentrum oder ein Schnelltest vor Ort.

Kultur

Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und Archive werden geschlossen

Gastronomie

Restaurants und Gaststätten bleiben geschlossen. Sie können allerdings weiterhin Abhol- und Lieferdienste anbieten.

Tourismus

Urlaubsreisen und Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind weiter nicht möglich. Die Beschlüsse sehen außerdem vor, dass vorübergehend auch Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern zur Nutzung von Zweitwohnsitzen und Dauer­camping­plätzen untersagt werden. Zweit­wohnungs­besitzer, die sich bereits im Land befinden, müssen das Land bis einschließlich Freitag, 23.04., verlassen.

Familienbesuche

Familienbesuche aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind innerhalb der Kernfamilie weiter möglich. Als Kernfamilie gelten Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebens­gefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Allerdings müssen während der Besuche die Kontakt­beschränkungen eingehalten werden.

Fahrschulen

Fahrschulen können in den nächsten Wochen nur Unterricht für Fahrschülerinnen und Fahrschüler anbieten, die den Führerschein zwingend für die Ausübung ihres Berufes brauchen.

Zoos und Tierparks

Die Außenbereiche der Zoos und Tierparks bleiben weiter geöffnet.

Spielplätze

Die Außenspielplätze können weiter genutzt werden.

Die neuen Regeln treten am Montag, 19.04., in Kraft.

Weitere Informationen:

Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 22, ausgeben am 16.04.2021
Enthält die Verordnung zur Änderung der Corona-Landesverordnung M-V und zur Änderung der 2. SARS-CoV-2-Quarantäne-Verordnung, die vierte Verordnung zur Änderung der 2 Schul-Corona-Verordnung sowie die achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Besuch von Kindertages­einrichtungen zur Eindämmung der Atemwegs­erkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2. 

PI des Bildungsministeriums zum Thema Schulen

PI des Sozialministeriums zum Thema Kita