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Was sich für Arbeitnehmer und Verbraucher ändert

Neu ab 1. April 2020

Höherer Mindestlohn im Baugewerbe

Beschäftigte im Baugewerbe bekommen ab dem 1. April 2020 mehr Geld. Die Steigerung in der Lohngruppe 1 (Hilfsarbeiter) liegt bei 20 Cent. Der Mindestlohn klettert somit von aktuell 12,20 Euro auf 12,55 Euro pro Stunde in Ost- und Westdeutschland. Für Facharbeiter (Lohngruppe 2) wird die Untergrenze in Ost- und Westdeutschland von derzeit 15,20 Euro auf 15,40 Euro pro Stunde angehoben. In Berlin auf 15,25 Euro von derzeit 15,05 Euro.

Die Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag hätten eigentlich im März stattfinden sollen. Diesen Termin hat die Branche jedoch wegen der Corona-Pandemie abgesagt. Sofern es die Umstände erlauben, sei der Verhandlungsbeginn nun für April 2020 vorgesehen, hieß es von Seiten der Verhandlungspartner.





Neue Regeln für Bafög-Rückzahlung

Für Bafög-Rückzahler gelten ab April neue Regeln. Ab 1. April 2020 liegt die monatliche Rückzahlungsrate bei 130 Euro für maximal 77 Monate. Die maximale Rückzahlungssumme liegt zukünftig bei 10.010 Euro. Bisher galt eine Rate von maximal 105 Euro pro Monat und eine Maximalsumme von 10.000 Euro.

Wer einkommensbedingt niedrigere Rückzahlungsraten beantragt hat, ist nach 77 Monaten ebenfalls schuldenfrei, auch wenn weniger als 10.010 Euro zurückgezahlt wurden.

Außerdem gilt ab 1. April eine neue Nachlasstabelle zur vorzeitigen Tilgung des Bafög-Darlehens. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.





Fristverlängerung bei der Umsatzsteuervoranmeldung

Wenn ein selbstständiger Handwerker zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen verpflichtet ist, kann er für die Abgabefrist zum 10. April 2020 einen Fristverlängerungsantrag  stellen. Dafür muss er plausibel nachweisen, dass er nicht unerheblich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen ist. In diesen Fällen sollen die Sachbearbeiter in den Finanzämtern eine Fristverlängerung bis zum 11. Mai 2020 gewähren. Die Regelung gilt bisher in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Andere Bundesländer dürften nachziehen.





Änderungen im Mietrecht

Viele Menschen haben aktuell Schwierigkeiten, ihre Miete zu begleichen, da sie aufgrund der aktuellen Corona-Krise und der damit verbundenen Quarantäne-Maßnahmen nicht arbeiten und kein volles Gehalt beziehen können. Daher will die Regierung ihren Bürgern unter die Arme greifen. Im Rahmen einer Gesetzesänderung zum 1. April 2020 sollen beispielsweise Kündigungen verboten werden, wenn die Zahlungsrückstände auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen ist. Zwischen dem 1. April und dem 30. September 2020 entfallen damit alle entsprechenden Mietschulden, wenn Einkommensausfälle vorliegen.





Endet im April 2020

Bisherige Mindestlöhne in zwei Branchen

Im April 2020 läuft für Steinmetze und Bildhauer in Deutschland der bundeseinheitliche Mindestlohn von 11,85 Euro aus. Zum 1. Mai steigt der Mindestlohn im Steinmetz- und Bildhauerhandwerk dann auf 12,20 Euro an.

Auch für Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk ist der April 2020 der letzte Monat, in dem der bisherige Mindestlohnsatz von 10,85 Euro (ungelernte Arbeitnehmer, bundeseinheitlich), 13,30 Euro (Geselle, West und Berlin) beziehungsweise 12,95 Euro (Geselle, Ost) gilt. Die erhöhten Mindestlöhne ab 1. Mai 2020 belaufen sich auf 11,10 Euro für ungelernte Arbeitnehmer beziehungsweise 13,50 für Gesellen. Durch die Erhöhung ist der Mindestlohn in der Branche zudem zukünftig bundeseinheitlich.