Zeitlicher Aufschub bei Rückzahlung von Corona-Hilfen

Nochmalige Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit für das Corona-Darlehensprogramm



Mecklenburg-Vorpommern hatte im April 2020 für Unternehmen mit coronabedingten Liquiditätsproblemen ein Darlehensprogramm aufgelegt. Bei ersten Darlehen würde im April 2022 die Rückzahlung einsetzen. „Nach dem Wegfall der coronabedingten Einschränkungen brauchen die Unternehmen zunächst noch Mittel, um den Geschäftsbetrieb wieder hochzufahren. Deshalb wird die Zins- und Tilgungsfreiheit in der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe für alle Empfänger um weitere sieben Monate verlängert. Damit braucht bis zum 31. Oktober 2022 niemand mit der Rückzahlung zu beginnen. Das sorgt für Entlastung bei den Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Zins- und Tilgungsfreiheit waren in der Vergangenheit bereits verlängert worden, zuletzt Ende November 2021 um drei Monate und damit mindestens bis zum 31. März 2022.

Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit für alle Empfänger

Ausgereicht wurden im Rahmen der Corona-Liquiditätshilfe rückzahlbare Zuwendungen bis zu 200.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 96 Monaten und einem Zinssatz von 3,69 Prozent per anno. „Von der Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit können alle Empfänger profitieren. Das ist unabhängig davon, wann der Antrag gestellt und die Liquiditätshilfe ausgezahlt wurde“, so Meyer. Danach betrifft die Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit rund 2.400 kleinste, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, an die circa 105 Millionen Euro ausgereicht worden waren. „Die Darlehen sind eingesetzt worden, um die Unternehmensfinanzierung zu sichern, wenn coronabedingt Einnahmen fehlten und die Reserven nicht reichten, um die laufenden betrieblichen Ausgaben zu decken“, sagte Wirtschaftsminister Meyer.

 Informationen zum Programm

Die erste Phase des Darlehensprogramms umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und bis zum 30. September 2021 fortgeführt. Umgesetzt wird das Darlehensprogramm durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).





Quelle: WM MV, Nr.63/22, 15.03.2022



Zeitlicher Aufschub bei Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

Mecklenburg-Vorpommern wird den Unternehmen im Land einen zeitlichen Aufschub bei der Rückzahlung der Soforthilfe gewähren. Hintergrund ist, dass der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt hat, die Frist für die Rückzahlung zu viel erhaltener Soforthilfen zu verlängern. „Wir setzen diese Regelung umgehend um. Wir werden bei anstehenden Rückforderungen eine Frist bis Ende Oktober 2022 einräumen und Unternehmen damit weiter entlasten. Unser Land steht vor einer möglichen 5. Corona-Welle. Es muss zuallererst darum gehen, die Liquidität der Betriebe weiter zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.



Rückzahlung an wirtschaftliche Situation der Unternehmen angepasst

Der Bund und das Land haben im März 2020 die Soforthilfe auf den Weg gebracht. Die Soforthilfe wurde auf Basis von Schätzwerten über Einnahmen und Ausgaben beantragt und bewilligt. Sind die Einnahmen tatsächlich höher und/oder die Ausgaben tatsächlich geringer ausgefallen, als bei Antragstellung geschätzt (Überkompensation), sind zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung war im Bescheid geregelt. Zurückgefordert wird grundsätzlich der zu viel gezahlte Betrag ohne Verzinsung. „Bei der Rückforderung hat Mecklenburg-Vorpommern bereits in der Vergangenheit von seinen haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und die Rückzahlung mittels Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen an die finanzielle Situation des Antragstellers angepasst“, so Meier weiter. Vom Aufschub unbenommen bleibt es dabei, dass vorfristige Rückzahlungen jederzeit möglich sind.

Überblick Soforthilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Mit der Soforthilfe hatten Bund und Land unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie Einmalzahlungen für drei Monate ausgereicht, damit Unternehmen eventuelle Liquiditätsengpässe decken können. Dabei ging es um einen einmaligen Zuschuss. Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 348,3 Millionen Euro an Soforthilfe an circa 36.400 Antragsteller ausgereicht. Infolge der Lockerungen ab Mai 2020 hat sich gezeigt, dass im Drei-Monats-Zeitraum in vielen Fällen mehr Einnahmen erzielt wurden als bei der Antragstellung erwartet. Bisher sind vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Stand 27. Dezember 2021) 7.352 teilweise oder vollständige Rückforderungen mit einem Volumen von rund 67,75 Millionen Euro ergangen. Rund 58,69 Millionen Euro wurden bereits zurückgezahlt und damit 6.703 Rückforderungen teilweise oder vollständig beglichen.



Quelle: WM MV, Nr.319/21, 30.12.2021