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Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - "Meister-BAföG"Wer wird gefördert?
Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten wollen (z.B. Meister, Ausbildung der Ausbilder, Betriebswirt/in usw.).
Voraussetzung
Eine nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.
Geförderte Maßnahmen:
Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung Fortbildung für anerkannte Fortbildungsabschlüsse, z.B. Betriebswirt/in (HWK) mediengestützte Fortbildung
Wichtig:
Die Förderung erfolgt unabhängig davon, ob die Maßnahmen in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden.
Vollzeit - mindestens 400 Unterrichtsstunden
- innerhalb von 36 Kalendermonaten
- vier Werktage pro Woche mit mindestens 25 U-Std.
Teilzeit
- mindestens 400 Unterrichtsstunden
- innerhalb von 48 Kalendermonaten
- innerhalb von acht Monaten mindestens 150 U-Std.
In welcher Höhe wird gefördert?
Grundsätzlich gilt:
| - Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu | 10.226,00 € | | - Kosten für das Meisterstück bis zu | 1.534,00 € | | - Für Alleinerziehende Kinderbetreuungszuschlag | 113,00 € |
Die Gesamtsumme der Förderung wird für jeden Antragsteller individuell berechnet.
Wo kann BAföG beantragt werden?
Die Antragstellung erfolgt bei den örtlich zuständigen kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern beraten Sie gern. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.info, oder der gebührenfreien Hotline unter 0800-6223634.
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