Kaufmännische EDV-Fachkraft (HWK)

-Computerschein K-

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Teilnehmer über die notwendige Qualifikation verfügt, Aufgaben im betriebswirtschaftlichen Bereich eines Unternehmens mit kaufmännischer Software selbständig zu lösen.

Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung:

Computerschein A und Nachweis einer mehrjährigen kaufmännischen Berufspraxis

Inhalt:
  • Erweiterte Informations- und Kommunikationstechnologien (40 Stunden)
  • Lösen betriebswirtschaftlicher Aufgaben mit Hilfe von Tabellenkalkulationen (40 Stunden)
  • EDV- Applikationen für kaufmännische Betriebsführung (120 Stunden)
DauerKursformAbschluss
200 StundenberufsbegleitendFortbildungsprüfung


Ansprechpartner

online seit 18. Jul 2007, aktualisiert am 16. Jan 2012

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