Kaufmännische EDV-Fachkraft (HWK)
-Computerschein K-
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Teilnehmer über die notwendige Qualifikation verfügt, Aufgaben im betriebswirtschaftlichen Bereich eines Unternehmens mit kaufmännischer Software selbständig zu lösen.
Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung:
Computerschein A und Nachweis einer mehrjährigen kaufmännischen Berufspraxis
Inhalt:
- Erweiterte Informations- und Kommunikationstechnologien (40 Stunden)
- Lösen betriebswirtschaftlicher Aufgaben mit Hilfe von Tabellenkalkulationen (40 Stunden)
- EDV- Applikationen für kaufmännische Betriebsführung (120 Stunden)
Dauer | Kursform | Abschluss |
200 Stunden | berufsbegleitend | Fortbildungsprüfung |