Rückerstattung Schweizer Mehrwertsteuer

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Die Handelskammer Deutschland-Schweiz weist darauf hin, dass Anträge deutscher Unternehmen auf Rückerstattung Schweizer Mehrwertsteuer weiterhin bis zum 30. Juni des Folgejahres bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingereicht werden müssen, und bietet ihre Dienstleistung als Fiskalvertreter an.

 

Weitere Informationen können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.

 

Quelle: ZDH

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online seit 24. Mrz 2010, aktualisiert am 24. Mrz 2010

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