Bildungsschecks zur Qualifizierung von ExistenzgründernMit der Ausgabe von Bildungsschecks für Grund- und Spezialkurse geht das Land Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Weg in der Existenzgründerqualifizierung. Auf Basis der am 2. Juni 2008 in Kraft getretenen Richtlinie erhalten Existenzgründer Bildungsschecks, die sie bei geeigneten Anbietern von Beratungs- und Bildungsdienstleistungen einlösen können. Dabei steht es den Gründern weitgehend frei, für welche Kurse sie sich entscheiden. Eine Eigenbeteiligung von 20 % ist vorgesehen. Bewilligungsbehörden und Ausgabestellen der Bildungsschecks sind die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, die beabsichtigen, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen.
Was wird gefördert?
Teilnahme von Bildungsscheckinhabern an Maßnahmen der Qualifizierung sowie die Beratung und Begleitung für Existenzgründer.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören: - ein Grundkurs mit 48 Stunden, u. a. zu den folgenden Themen:
allgemeine Grundlagen Markterschließung Risikominimierung notwendige Verträge Überblick über Steuern und Abgaben Einführung in das Rechnungswesen Finanzierung und öffentliche Mittel Vorbereitung auf Kreditgespräche Unternehmensentwicklung Unternehmerpersönlichkeit Aufbau und Grundlagen des Gründungskonzeptes
- max. 5 Spezialkurse für je 8 Unterrichtsstunden, in denen weitergehende Einzelthemen behandelt werden (s. u.), - eine individuelle Beratung und Begleitung (max. 2 Tagewerke, bei innovativen Gründungen max. 4 Tagewerke), wenn durch den Existenzgründer der Entwurf des Unternehmenskonzeptes vorgelegt wird und die Zielrichtung durch einen Berater definierbar ist.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Der Existenzgründer muss durchgehend an den Kursen und an der Beratung teilnehmen Antragstellende Personen haben ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern die zukünftige Betriebsstätte muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden Grund- und Spezialkurse müssen bei anerkannten Bildungsdienstleistern durchgeführt werden Schecks für die Beratung und Begleitung können ausschließlich bei Beratern, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelistet sind, zur Begleichung der Rechnung eingereicht werden.
Wie wird gefördert?
Die Zuschüsse werden in Form von Bildungsschecks in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die verbindlichen Förderhöchstgrenzen sind wie folgt festgelegt:
| Nr. | Bezeichnung des Bildungsschecks | max. Zuschuss in EUR | Eigenanteil in EUR | | 01 | Grundkurs | 312,00 | 78,00 | | | Spezialkurse (max. 5 Stück) | | 02 | Verkauf und Vertrieb | 52,00 | 13,00 | | 03 | Gesellschafts- und Firmenrecht | 52,00 | 13,00 | | 04 | Gründungsplanung | 52,00 | 13,00 | | 05 | EDV im Unternehmen | 52,00 | 13,00 | | 06 | Marketing/Nutzung neuer Medien | 52,00 | 13,00 | | 07 | Büro-/Arbeitsorganisation | 52,00 | 13,00 | | 08 | Rechnungswesen/EDV | 52,00 | 13,00 | | 09 | Controlling | 52,00 | 13,00 | | 10 | Steuern und Abgaben | 52,00 | 13,00 | | 11 | Versicherungen und Absicherung | 52,00 | 13,00 | | 12 | Umgang mit Beratern und Banken | 52,00 | 13,00 | | 13 | Vertragsrecht | 52,00 | 13,00 | | 14 | Arbeitsrecht | 52,00 | 13,00 | | 15 | Begleitung und Beratung | 400,00/Tag | 100,00/Tag | | 16 | Beratung technologieorientierter Gründungen | 400,00/Tag | 100,00/Tag |
Wie ist das Antragsverfahren? Die Antragstellung, Bescheiderstellung und die Ausgabe der Bildungsschecks erfolgt im Rahmen eines Beratungsgespräches, in dem ein Bildungsbedarf zu begründen ist, bei den Industrie- und Handelskammern sowie bei den Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommern.
Die Richtlinie im Wortlaut zum Download finden Sie hier. Wer bietet die Qualifizierungsmaßnahmen an? Informationen zu aktuellen Weiterbildungsangeboten finden Sie für Ihre Region unter:
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