Personalfragen

Wenn es um Fragen der Entlohnung und des Arbeitsrechtes geht, sind die Kreishandwerkerschaften/Innungen der natürliche Partner im Handwerk. Die Handwerkskammer selbst ist nicht Tarifvertragspartner und kann somit auch keine Tarifauskünfte erteilen. Diese erhalten Sie bei Ihrer Kreishandwerkerschaft/Innung vor Ort.

 


Darüber hinaus führt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern ein Tarifregister. Dort werden Tarifverträge registriert, die im Land Mecklenburg-Vorpommern und auch bundesweit gültig sind. Das Tarifregister Mecklenburg-Vorpommern erteilt Auskünfte unter folgender Anschrift:

 

Tarifregister beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Arbeit – Referat V 500
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin

 

Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr 
Telefon
0385 588-3935

 



Im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts stehen wir den Mitgliedsbetrieben und deren Arbeitnehmern im Rahmen einer ersten Grundberatung zur Verfügung. Dieses Informations- und Beratungsangebot erfolgt unparteiisch und kostenlos.

 

Wir helfen Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder auch schriftlich weiter.

Ansprechpartner

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