Personalfragen
Wenn es um Fragen der Entlohnung und des Arbeitsrechtes geht, sind die Kreishandwerkerschaften/Innungen der natürliche Partner im Handwerk. Die Handwerkskammer selbst ist nicht Tarifvertragspartner und kann somit auch keine Tarifauskünfte erteilen. Diese erhalten Sie bei Ihrer Kreishandwerkerschaft/Innung vor Ort.
Darüber hinaus führt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern ein Tarifregister. Dort werden Tarifverträge registriert, die im Land Mecklenburg-Vorpommern und auch bundesweit gültig sind. Das Tarifregister Mecklenburg-Vorpommern erteilt Auskünfte unter folgender Anschrift:
Tarifregister beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Arbeit – Referat V 500 Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Telefon 0385 588 - 3935
eMail
Im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts stehen wir den Mitgliedsbetrieben und deren Arbeitnehmern im Rahmen einer ersten Grundberatung zur Verfügung. Dieses Informations- und Beratungsangebot erfolgt unparteiisch und kostenlos.
Wir helfen Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder auch schriftlich weiter.
online seit 10. Jul 2007, aktualisiert am 11. Okt 2011
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