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SachverständigenwesenSachverständige des Handwerks zeichnen sich durch ein besonderes Fachwissen aus, das von Privatpersonen, Bauherren, Handwerkern, Gerichten oder Behörden für gutachterliche Tätigkeiten genutzt wird.
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern hat rund 150 Sachverständige in verschiedenen Handwerksberufen öffentlich bestellt und vereidigt. Diese Sachverständigen erstatten Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und von Inhabern handwerksähnlicher Betriebe. Sie können so, beispielsweise durch ein sogenanntes Schiedsgutachten, dazu beitragen, dass ein Konflikt zwischen einem Mitgliedsbetrieb und einem Kunden gütlich geregelt werden kann. Aber auch als Gerichtsgutachter ist es ihre Aufgabe, handwerkliche bzw. technische Fachfragen zu beantworten.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Beauftragung eines Sachverständigen eine Vertragsbeziehung zustande kommt. Sie sollten daher vor der Beauftragung eines Sachverständigen mit ihm die Kosten seiner Tätigkeit klären. Ansprechpartner
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