Förderung in der Berufsausbildung

Begabtenförderung in der beruflichen Bildung

Die Begabtenförderung ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Programm wird begleitet durch die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) und richtet sich an Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen und Gesundheitsfachberufen.

Bewerben können sich Interessenten, die jünger als 25 Jahre sind, einen Berufsabschluss in der dualen Berufausbildung oder einem Gesundheitsfachberuf haben und entweder beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet sind.

Sie sollten:
  • mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser abgeschlossen haben oder
  • ein besonderes Ergebnis im überregionalen Leistungswettbewerb (PLW) erreicht haben oder
  • einen begründeten Vorschlag vom Arbeitgeber oder von der Berufsschule vorlegen können.


Förderfähig sind:
  • allgemein anspruchsvolle Weiterbildungen
  • Fachbezogene Weiterbildungen
  • Aufstiegsfortbildungen (Meister, Techniker, Betriebswirte)
  • Fachübergreifende Weiterbildungen (z.B. Fremdsprachen, EDV-Kurse, Rhetorik)
Anträge stellen Sie bei der Kammer, bei der ein Berufausbildungsverhältnis eingetragen war.

Nähere Informationen erhalten Sie bei unseren Ansprechpartnern und bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.


Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ-Programm)

Betriebe, die Jungendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierung anbieten, können einen Zuschuss des Bundes zum Unterhalt der Jugendlichen erhalten. Damit erwerben die jungen Frauen und Männer Grundkenntnisse und -fertigkeiten, die auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten und eine spätere Berufsausbildung verkürzen können.

Die Bundesregierung will für 25.000 Jugendliche diese finanzielle Unterstützung nach dem EQJ-Programm bereitstellen.

Im Einzelnen fördert die Bundesregierung die Einstiegsqualifizierung durch Erstattung der Praktikumsvergütung von bis zu 192 Euro monatlich und übernimmt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 99 Euro im Monat.

Voraussetzung dafür ist, dass Arbeitgeber und Jugendliche/-r einen entsprechenden Vertrag schließen und der Arbeitgeber einen Antrag auf Leistung nach der Richtlinie zur Durchführung des Sonderprogrammes Einstiegsqualifizierung Jugendlicher der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

Die Förderdauer ist abhängig von der tatsächlichen Dauer der Einstiegsqualifizierung und beträgt höchstens 12 Monate. Die Leistungen werden jeweils für den zurückliegenden Monat ausgezahlt.

Die Richtlinien (pdf-Datei) zur Durchführung des Programms zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher enthalten die weiteren Einzelheiten zur Förderung. 
EQJ-Förderrichtlinien
für Berufsausbildung/Förderung
  PDF-Datei [13kB]
Service im Überblick