Dänemark - Strengere Meldepflichten beim RUT-Register
Für ausländische Betriebe, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, besteht in Dänemark eine Anmeldepflicht im RUT-Register. Es müssen Daten zum Auftrag und zu den beteiligten Mitarbeitern an das dänische Gewerbe- und Gesellschaftsamt in Kopenhagen gemeldet werden
Seit dem 1. Juni 2010 müssen Betriebe bei der Anmeldung zusätzlich auch eine Kontaktperson in Dänemark benennen.
Unternehmen, die keine ordnungsgemäße RUT-Registrierung vornehmen, droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 DKK.
Ab dem 1. Oktober 2010 müssen sich auch Einzelunternehmer, im RUT-Register anmelden.Dann wird auch eine elektronische Registrierung möglich sein.
Quelle arbejdstilsynet, www.at.dk
Weitere Informationen dazu bei der Außenwirtschaftsberatung der HWK OMV
online seit 20. Jun 2010, aktualisiert am 20. Jun 2010
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