Gefördert werden können nur Beratungen an Standorten in Deutschland. Die Antrag stellenden Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden eine Initial- und eine Detailberatung zur Energieeinsparung in KMU.
- Initialberatung -
Im Rahmen der Initialberatung müssen energetische Schwachstellen im Unternehmen auf Basis vorhandener energietechnischer Daten untersucht und eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem standardisierten Abschlussbericht dokumentiert:
Im Rahmen der Detailberatung wird eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmeplans durchgeführt. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotentialen zuerst zu analysieren.
In einem zu erstellenden schriftlichen Abschlussbericht müssen Aussagen zu folgenden Beratungsergebnissen enthalten sein:
Eine Initialberatung kann nicht mehr nach Inanspruchnahme der Detailberatung beantragt werden.
Eine Detailberatung kann dagegen ohne vorherige Inanspruchnahme der Initialberatung beantragt werden, sofern die Pflichtangaben zur energetischen Ausgangssituation im Unternehmen auf dem Antrag ausgefüllt worden sind.
Als Antrag annehmende Stelle fungieren von der KfW akkreditierte Regionalpartner vor Ort (Industrie- u. Handelskammern und Handwerkskammern).
Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner ist unter
www.energieeffizienz-beratung.de einsehbar.
Die Förderung einer Initial- oder Detailberatung setzt eine Zusage der KfW voraus.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Wie hoch ist der Zuschuss zu den Beratungskosten?
Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 €.
Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag.
Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von 80 % des förderfähigen Tageshonorars (maximal 640 € pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 1.600 € (entspricht einem maximalen Netto-Beraterhonorar in Höhe von 1.600 € und einem Höchstzuschuss von 1.280 €).
Für eine Detailberatung erhalten Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 60 % des förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 € pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 € (entspricht einem maximalen Netto-Beraterhonorar in Höhe von 8.000 € und einem Höchstzuschuss von 4.800 €).
Sofern ein höheres Tageshonorar vereinbart wird, sind die darüber hinausgehenden Kosten vom Unternehmen selbst zu tragen.
Der nicht durch den Zuschuss geförderte Teil der Beratungskosten, die Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrages sowie die anfallenden Fahrtkosten des Beraters sind durch das Unternehmen selbst zu finanzieren. Die Mehrwertsteuer ist förderfähig, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung durch das Antrag stellende Unternehmen vorliegt. Das Unternehmen hat hierfür einen geeigneten Nachweis zu erbringen. Die maximale Höhe der Bemessungsgrundlage ändert sich dadurch nicht.
Zuschüsse für eine Initialberatung oder eine Detailberatung können jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden.
Ist eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich?
Der Unternehmer hat zu bestätigen, für die Energieeffizienzberatung keine andere Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu beantragen bzw. beantragt zu haben. Er bestätigt weiterhin, dass die Eigenmittel nicht aus öffentlich geförderten Mitteln anderer Fördermaßnahmen stammen. Nimmt ein Unternehmer verschiedene Beratungsförderungen in Anspruch, dann müssen sich die Inhalte der einzelnen Beratungen unterscheiden.