Energieeffizienzberatung
Beratungen in kleinen und mittleren Unternehmen
Im Rahmen der Beratungsförderung werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für energie- und kostensparende Verbesserungen gemacht werden. Die im Rahmen der Beratung empfohlenen Energieeinsparinvestitionen können mit einem Investitionskredit aus dem Sonderfonds gefördert werden. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in dem KfW-Merkblatt "Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen" (Formular-Nr. 146 991).
Zuschüsse für Energieeffizienzberatungen:
Wer kann Anträge stellen?
- rechtlich selbständige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
Freiberuflich Tätige
Gefördert werden können nur Beratungen an Standorten in Deutschland. Die Antrag stellenden Unternehmer müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, und die KMU- Kriterien der EU- Kommission erfüllen.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden eine Initial- und eine Detailberatung zur Energieeinsparung in KMU.
- Initialberatung -
Im Rahmen der Initialberatung müssen energetische Schwachstellen im Unternehmen auf Bais vorhandener energietechnischer Daten untersucht und eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem standardisierten Abschlussbericht dokumentiert:
- Beschreibung der Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und -verbrauch
- Beschreibung bestehender energetischer Mängel
- Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen
- Hinweise auf Fördermöglichkeiten
- Detailberatung -
Im Rahmen der Detailberatung wird eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmeplans durchgeführt. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotentialen zuerst zu analysieren.
In einem zu erstellenden schriftlichen Abschlussbericht müssen Aussagen zu folgenden Beratungsergebnissen enthalten sein:
- Analyse über Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs
- Bewertung des Ist-Zustandes unter Hinzuziehung der Energiebedarfsberechnungen gemäß aktuellem Stand der Technik
- Feststellung von Schwachstellen
- Prioritäten zur effizienten Energieanwendung
- Konkrete Nennung von Einsparpotenzialen
- Vorschlag von Energieeinsparmaßnahmen
- Vorschlag zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien
- Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen
- Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
- Hinweis auf Fördermöglichkeiten
Nicht gefördert werden Beratungsleistungen,
- die gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben
- in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden (Neutralität)
- mit Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten
- die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.
Eine Initialberatung kann nicht mehr nach Inanspruchnahme der Detailberatung beantragt werden.
Eine Detailberatung kann dagegen ohne vorherige Inanspruchnahme der Initialberatung beantragt werden, sofern die Pflichtangaben zur energetischen Ausgangssituation im Unternehmen auf dem Antrag ausgefüllt worden sind.
Als Antrag annehmende Stelle fungieren von der KfW akkreditierte Regionalpartner vor Ort (Industrie- u. Handelskammern und Handwerkskammern).
Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner ist unter www.energieeffizienz-beratung.de einsehbar.
Die Förderung einer Initial- oder Detailberatung setzt eine Zusage der KfW voraus.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Wie hoch ist der Zuschuss zu den Beratungskosten?
Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 €.
Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag.
Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von 80 % des förderfähigen Tageshonorars (maximal 640 € pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 1.600 € (entspricht einem maximalen Netto-Beraterhonorar in Höhe von 1.600 € und einem Höchstzuschuss von 1.280 €).
Für eine Detailberatung erhalten Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 60 % des förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 € pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 € (entspricht einem maximalen Netto-Beraterhonorar in Höhe von 8.000 € und einem Höchstzuschuss von 4.800 €).
Sofern ein höheres Tageshonorar vereinbart wird, sind die darüber hinausgehenden Kosten vom Unternehmen selbst zu tragen.
Der nicht durch den Zuschuss geförderte Teil der Beratungskosten, die Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrages sowie die anfallenden Fahrtkosten des Beraters sind durch das Unternehmen selbst zu finanzieren. Die Mehrwertsteuer ist förderfähig, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung durch das Antrag stellende Unternehmen vorliegt. Das Unternehmen hat hierfür einen geeigneten Nachweis zu erbringen. Die maximale Höhe der Bemessungsgrundlage ändert sich dadurch nicht.
Zuschüsse für eine Initialberatung oder eine Detailberatung können jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden.
Ist eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich?
Der Unternehmer hat zu bestätigen, für die Energieeffizienzberatung keine andere Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu beantragen bzw. beantragt zu haben. Er bestätigt weiterhin, dass die Eigenmittel nicht aus öffentlich geförderten Mitteln anderer Fördermaßnahmen stammen. Nimmt ein Unternehmer verschiedene Beratungsförderungen in Anspruch, dann müssen sich die Inhalte der einzelnen Beratungen unterscheiden.
Wie läuft die Energieeffizienzberatung ab
- Der Unternehmer stellt bei einem Regionalpartner einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Energieeffizienzberatung. Sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, leitet der Regionalpartner diesen an die KfW weiter.
- Die KfW entscheidet über die Gewährung des Zuschusses.
- Erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW darf der Beratungsvertrag abgeschlossen und mit der Energieeffizienzberatung begonnen werden. Mit Zusage durch die KfW erhält der Unternehmer Hinweise zum Beratungsvertrag.
- Nach Zugang der Zusage obliegt dem Antrag stellendem Unternehmen die Auswahl des Beraters aus der KfW-Beraterbörse.
- Der Unternehmer schließt mit dem ausgewählten Berater einen Beratungsvertrag ab. Im Vertrag müssen Beratungsinhalte, die Höhe des Tageshonorars und der Beratungszeitraum geregelt sein.
- Eine Bezuschussung setzt voraus, dass der Beratungsvertrag dem Regionalpartner innerhalb von 8 Wochen (Posteingang) nach Erteilung der Zusage (Ausstellungsdatum) vorliegt. Der Beratungsvertrag wird über den Regionalpartner an die KfW eingereicht und dort im Hinblick auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Der Unternehmer erhält eine schriftliche Information zum Prüfergebnis.
Musterverträge werden unter www.kfw-beraterboerse.de angeboten. - Der Beratungszeitraum der Initialberatung beträgt maximal 8 Wochen ab Erteilung der Zusage durch die KfW. Der Beratungszeitraum der Detailberatung beträgt maximal 8 Monate ab Erteilung der Zusage durch die KfW. Die Zusage gilt mit dem Datum der Ausstellung als erteilt.
- Inhalt und Ergebnis der Initial- und der Detailberatung sind in einem schriftlichen Abschlussbericht, der bestimmten Mindestanforderungen entsprechen muss, wiederzugeben.
- Nach Abschluss der Energieeffizienzberatung reicht das Unternehmen die Gesamtrechnung des Beraters, eine Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsbeleg für die geleisteten Eigenmittel sowie den Abschlussbericht bis spätestens zum Ablauf des Beratungszeitraums beim Regionalpartner ein.
- Die KfW veranlasst die Auszahlung des Zuschusses an das Unternehmen, bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an den Berater.
Ansprechpartner
in Rostock
in Neubrandenburg
online seit 11. Mrz 2008, aktualisiert am 11. Okt 2011
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