Förderung in der Berufsausbildung

Unterstützung von Berufsschülern

Wenn Berufsschülerinnen und Berufsschüler für den Hin- und Rückweg zwischen Wohnung und ihrer Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als drei Stunden benötigen, können sie eine Unterstützung erhalten.

Das Land unterstützt Schülerinnen und Schüler, die eine Landesfachklasse, überregionale Fachklasse oder eine länderübergreifende Fachklasse besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler, die eine Fachklasse in anderen Bundesländern besuchen, können unterstützt werden.

Der Zuschuss des Landes bei einer notwendigen auswärtigen Unterkunft beträgt pauschal 175 Euro je Halbjahr. Der Zuschuss zu den Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrten zum Unterricht beträgt für die kürzeste Strecke vom Ausbildungs- oder Wohnort zur beruflichen Schule 140 Euro je Halbjahr bei einer Strecke bis 300 km und 280 Euro je Halbjahr bei einer Strecke über 300 km. 

Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung MV.



Weiterbildungsstipendium für überdurchschnittliche Leistungen

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung Forschung (BMBF) gezielt junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung mit einem Weiterbildungsstipendium. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsausbildung.

Das Programm wird begleitet durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB).

Bewerben können sich Interessenten, die jünger als 25 Jahre sind, einen Berufsabschluss in der dualen Berufsausbildung oder einem Gesundheitsfachberuf haben und entweder beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet sind.

Wer kann gefördert werden?

Um ein Weiterbildungsstipendium bewerben kann sich, wer

  • mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser abgeschlossen hat oder
  • im überregionalen Leistungswettbewerb (PLW) unter die ersten Drei gekommen ist oder
  • ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann.

Was wird gefördert?

  • Fachbezogene Weiterbildungen
  • Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau)
  • Fachübergreifende Weiterbildungen (z.B. Fremdsprachen, EDV-Kurse, Rhetorik)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen

Bitte beachten Sie: Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung beantragt werden.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.700 Euro, also insgesamt bis zu 8.100 Euro beantragen. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten pro Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert jedoch nicht den Gesamtförderbetrag von 8.100 Euro.

Anträge stellen Sie bei der Kammer, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war. Nähere Informationen erhalten Sie bei unseren Ansprechpartnern und bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mgH (SBB).