Zulassungsbedingungen

Allgemeine Informationen zur Meisterprüfung

Die Meisterprüfung gliedert sich in vier selbständige Prüfungsteile

Teil I   : meisterhafte Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten

Teil II  : erforderliche fachtheoretische Kenntnisse

Teil III : erforderliche betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse

Teil IV : erforderliche berufs- u. arbeitspädagogische Kenntnisse

Die Einladung zu den Teilen der Meisterprüfung erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung. Entsprechendes gilt auch für Wiederholungsprüfungen.

Nach erfolgreichem Abschluss aller vier Teile ist die Meisterprüfung bestanden.

Zulassung zur Meisterprüfung

Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
  1. Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung auf Grund einer nach §45 oder §51a Abs.1 in Verbindung  mit Abs.2 erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat. 
  2. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Ferner ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.
Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von den Zulassungsvoraussetzung befreien.

Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung

Antragsverfahren

Die Zulassung zur Meisterprüfung ist mit einem Formular zu beantragen. Dem Antrag sind als Fotokopie beizufügen:

  1. die Geburts- oder Heiratsurkunde
  2. Gesellenprüfungszeugnis / Abschlussprüfungszeugnis
  3. der Nachweis über die vorgeschriebene mehrjährige Berufstätigkeit im beantragten Handwerk

Soweit vorhanden sind dem Antrag als beglaubigte Fotokopie beizufügen:

  • Technikerzeugnis
  • Zeugnis über Ausbildereignungsprüfung
  • Industriemeisterprüfung
  • Diplomprüfungen
  • Meisterprüfungszeugnisse o.ä.

Anträge ohne entsprechende Nachweise können nicht bearbeitet werden.

Soweit die üblichen Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen, sind begründete Angaben erforderlich.

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