
Fort- und Weiterbildungen
Betriebswirt des Handwerks
Meisterausbildung
Technische Weiterbildung
Schweißen
- Gasschweißen (311), G
- Lichtbogenhandschweißen (111), E
- Metall-Schutzgasschweißen (131/135/136), MSG
- Wolfram-Inertgasschweißen (141), WIG
KfZ-Technik
- Geprüfter Kfz-Servicetechniker
- Prüflehrgänge zur Abgasuntersuchung (AU)
- Prüflehrgänge zur Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK)
- Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand (2S) - Grundlagenseminar -
- Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten (3S) - Aufbauseminar -
Elektrotechnik/Elektronik
- Technische Regeln Elektroinstallation (TREI)
Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf innerhalb des eigenen Gewerkes bei Montage- oder Reparaturarbeiten einfache, elektronisch festgelegte Tätigkeiten ausführen. Zielgruppe sind Fachkräfte wie z. Bsp. Tischler, Heizungs- und Sanitärinstallateure, Küchenmonteure oder Metallbauer. Mit diesem Seminar werden Sie befähigt, elektrisch betriebene Geräte an Kundenanlagen eigenverantwortlich gem. DGUV Vorschrift 3 und DGUV Grundsatz 303-001 zu montieren und in Betrieb zu nehmen.
Gebäudeenergieberater
- vom BAFA anerkannt
- berechtigt zur Eintragung in die dena-Liste als Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
- Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI)
- Technische Regeln für Gasinstallationen (TRGI)
Ausbildung der Ausbilder (AdA)
VOB-Kompakt: Praxiswissen zur Baudokumentation
Kaufmännisch-rechtliche Weiterbildung
Kurs- und Seminardatenbank
Fortbildungsprüfungen
Weiterbildung statt Stillstand
Im Handwerk haben Sie neben der Weiterbildung zum Meister auch noch zahlreiche andere Möglichkeiten sich weiterzubilden. Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern nimmt z. B. die Prüfungen zum Geprüften Fachmann /Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung, die Ausbildereignung (AEVO) oder den Geprüften Betriebswirt /Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung ab.
Ziel der Fortbildungsprüfung ist es, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten an die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse anzupassen und darüber einen Qualifikationsnachweis zu erhalten.
Die von der Handwerkskammer bestellten Prüfungsausschüsse führen nach den jeweiligen Prüfungsverordnungen die Prüfungen durch.
Der Besuch von Vorbereitungskursen vor Ablegung der Prüfung ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung. Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist jedoch im Interesse einer guten Ausbildung und einer optimalen Vorbereitung auf die Prüfung zu empfehlen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs begründet keinen Anspruch auf Zulassung zur Prüfung, sofern die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Vor Ablegung der Fortbildungsprüfung (oder Prüfungsteilen) muss festgestellt werden, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen richten sich nach der Verordnung der jeweiligen Fortbildungsprüfung.
Im Download-Bereich finden Sie die Zulassungsanträge, Anmeldeformulare und Rechtsvorschriften für Fortbildungsprüfungen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.