Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Tischler-Handwerk
Zulassungsvoraussetzungen:
Meisterabschluss im Tischler-Handwerk oder Gesellenabschluss im Tischler-Handwerk mit einer mindestens 3-jährigen Berufserfahrung
Inhalt:
- Gefahrenlehre
- Vorschriften im Bereich Elektrotechnik
- Grundlagen der Elektronik
- Materialkunde
- Beleuchtungstechnik/Elektrische Anlagen in Möbeln
- Inbetriebnahme und Prüfung nach VDE
Dauer | Kursform | Abschluss |
80 Stunden | berufsbegleitend | Zertifikat |