Änderungen im dänischen Autorisierungsverfahren (Elektro, SHK)

Auf Grund der Umsetzung der EU-Anerkennungsrichtlinie haben sich ganz erhebliche Änderungen im Zulassungsverfahren für Installateure in Dänemark ergeben.

Ab dem 01.01.2008 wird es auch für Elektrobetriebe Pflicht, ihr Qualitätsmanagement- System in Dänemark anerkennen zu lassen.
  • Für beantragte Autorisationen ab dem 01. Januar 2008 ist ein geprüftes QM-System Pflicht. ISO-Zertifizierungen werden problemlos anerkannt.
  • Für Betriebe, die schon jetzt autorisiert sind, gilt, dass sie ab Aufforderung durch die Sicherheitsbehörde sechs Monate Zeit haben, ihr System anerkennen zu lassen.
Ab dem 17. Oktober 2007 ist die EU-Anerkennungsrichtlinie in Kraft. Deshalb ändert sich das Autorisationverfahren im Elektro- und SHK-Bereich wie folgt:
  • Das Unternehmen muss nach wie vor autorisiert sein, damit Arbeiten an Installationen in Dänemark ausgeführt werden können.
  • Der verantwortliche Meister muss nicht mehr autorisiert werden. Für ihn gilt eine jährliche und schriftliche Anzeigepflicht seiner Tätigkeit in Dänemark.
  • Nach Eingang aller Unterlagen (s. u.) hat die Sicherheitsbehörde einen Monat Zeit, eine Eingangsbestätigung zu versenden. Vergeht der Monat ohne Rückmeldung, kann die Tätigkeit aufgenommen werden.
  • Die Anzeigepflicht ist jährlich zu erneuern, wobei dann nur solche Dokumente wieder eingereicht werden müssen, bei denen sich etwas geändert hat.
Unterlagen:
  • Nachweis Betriebshaftpflicht
  • Identitätsnachweis
  • Meisterbrief*
  • Selbsterklärung, dass kein Gewerbeverbot besteht und dass man in den letzten drei Jahren nicht für Aktivitäten gestraft wurde, die einen Missbrauch des Gewerbes vermuten lassen.

*Wenn der Beruf im Heimatland nicht zulassungsgebunden ist, reicht der Nachweis über relevante Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre.

Weitere Informationen zum Thema "Arbeiten in Dänemark" erhalten Sie bei ihrer Handwerkskammer.


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Quelle: HWK Flensburg