Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor.Bundesprogramm sichert Ausbildungsplätze
Das Hilfsprogramm für kleine und mittelgroße Ausbildungsbetriebe soll helfen, um durch die Corona-Pandemie bedrohte Ausbildungsplätze zu sichern. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.
Prämie, wenn das Ausbildungsniveau gehalten wird
Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau halten. Konkret sollen sie für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000 Euro erhalten.
Prämie, wenn das Ausbildungsplatzangebot erhöht wird
Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot erhöhen, soll eine Prämie von 3.000 Euro für jeden gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gezahlt werden.
Ausbildungsjahr 2020/2021
Förderung für Ausbildungsbetriebe, die für die Auszubildenden und Ausbilder keine Kurzarbeit angemeldet haben
Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten auch in der Krise fortsetzen und für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden besonders unterstützt. Geplant ist eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
Förderung für die Übernahme von Auszubildenden (1)
Gefördert werden auch Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.
Prämie für die Übernahme von Auszubildenden (2) aus pandemiebedingt insolventen Betrieben
Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Eine Antragstellung bei der Arbeitsagentur ist erst möglich, wenn die Bundesregierung auch die dazugehörige Förderrichtlinie erlassen hat, die die konkreten Einzelheiten für Antragstellung und Auszahlung regelt. Wann die Förderrichtlinie vorliegen soll, ist von der Bundesregierung bislang noch nicht bekanntgegeben worden.
Eckpunkte für das Bundesprogramm
Die Eckpunkte zum Bundesprogramm entnehmen Sie bitte folgendem Dokument:
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