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Dänemark: Änderung des Einkommenssteuergesetzes - Auswirkungen für deutsche Subunternehmen gravierend

Wie wir Sie bereits letztes Jahr informiert haben, gilt seit September 2012 in Dänemark das neue Einkommensteuergesetz, nach dem die Lohnsumme deutscher Unternehmen in Dänemark besteuert wird, wenn sie für einen dänischen gewerblichen Auftraggeber tätig sind und dieser ihre Leistungen weiter veräußert.

Wenn Sie für einen gewerblichen Auftraggeber eine Leistung in Dänemark ausführen, die dieser auch selbst anbietet, wird die in Dänemark erwirtschaftete Lohnsumme dort einkommensteuerpflichtig. 35,6 % der Lohnsumme müssen an das dänische Finanzamt überwiesen werden.

Der dänische Hauptauftraggeber haftet für die Steuer – übrigens für die ganze Nachunternehmerkette.

Wenn Sie als Nachunternehmer eines deutschen Auftraggebers eine Leistung in Dänemark ausführen, die dessen dänischer Auftraggeber selbst weiter veräußert, werden auch von Ihrer

Lohnsumme 35,6 % einbehalten.

Beispiele:

• Ihr Auftraggeber verkauft Solarmodule einschließlich Montage. Sie übernehmen die Montage.

• Ein Projektbüro verkauft schlüsselfertige Häuser. Sie übernehmen die Malerarbeiten.

• Ein Bauunternehmen verkauft Reithallen. Sie übernehmen die Fundament-Arbeiten und beauftragen außerdem den deutschen Estrichleger.

Die in Dänemark gezahlte Steuer wird in Deutschland NICHT angerechnet.

Wann kommt es nicht zur Besteuerung?

• Ihr Auftraggeber ist Privatkunde

• Der Hauptauftraggeber ist ein ausländisches Unternehmen

• Ihr gewerblicher Auftraggeber ist Endkunde. Das heißt, er veräußert Ihre Leistung nicht an Dritte

• Die Tätigkeit wurde permanent und ausschließlich an Sie vergeben (Outsourcing)

Um die Doppeltbesteuerung wieder abzuschaffen, muss das Bundesfinanzministerium ein Verständigungsverfahren mit Dänemark einleiten und braucht dafür Argumente. Helfen Sie uns, indem Sie ein Fragebogen der HWK Flensburg ausfüllen und an die Kammer senden. Natürlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nur anonymisiert weiter gegeben.

Weitere Informationen und Fragebogen: http://www.hwk-flensburg.de/beratung/aussenwirtschaft/laenderinformationen/international/daenemark/

 

Quelle: HWK Flensburg