Dänemark - Änderungen

Änderungen bei der USt-Anmeldung und neue Meldepflichten für entsandte Mitarbeiter

Seit dem 1. Mai 2008 sind ausländische Betriebe verpflichtet, entsandte Mitarbeiter in Dänemark anzumelden.

Die Anmeldung muss spätestens bei Arbeitsaufnahme erfolgen und wird über ein Formular an die Erhvervs- og Selskabsstyrelsen - dänisches Handelsregister - gesandt.

Ausnahme:
Die Dienstleistung ist Teil einer Lieferung/ Installation und die Entsendung dauert höchstens 8 Tage an.

Allerdings sind alle Entsendungen zu registrieren, wenn der Auftrag im Bereich des Hoch- und Tiefbaus ausgeführt wird - auch wenn der Auftrag darin besteht, eine technische Anlage zu liefern oder zu installieren.

Verspätete, fehlerhaft oder fehlende Anmeldungen werden mit einem Bußgeld belegt.

Dies gilt nur für Aufträge, die nach dem 1. Mai begannen. Änderungen müssen spätestens 8 Tage nach der Änderung gemeldet werden.

Und die Anmeldung zu USt geht nicht wie bisher nach Tonder, sondern nach Kopenhagen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitten den beigelegten Unterlagen.

Quelle: HWK Flensburg