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Dänemark: Digitaler Briefkasten ab November Pflicht

Unternehmen in Dänemark müssen ab November 2013 Zugang zu einem digitalen Briefkasten für Nachrichten öffentlicher Stellen haben.

Betroffen sind Unternehmen, die eine CVR-Nummer, d.h. eine Nummer beim dänischen Zentralen Unternehmensregister führen müssen.

Hierzu zählen grundsätzlich auch:

  • Tochtergesellschaften und Filialen deutscher Unternehmen,
  • deutsche Unternehmen mit dänischen Vertriebsmitarbeitern sowie
  • deutsche Unternehmen, die mit dänischer Geschäftsadresse umsatzsteuerlich registriert sind.

Die öffentlichen Stellen werden ab November ihre Mitteilungen an diesen digitalen Briefkasten schicken. Da der digitale Briefkasten einem „traditionellen“ Briefkasten gleichgestellt wird, muss der Briefkasteninhaber sicherstellen, dass er die neuen digitalen Nachrichten liest.

Der digitale Briefkasten ist kostenlos und kann über https://nemlog-in.dk/login.aspx/noeglekort eingerichtet werden.

Hierfür wird neben der CVR-Nummer auch die „NemID Arbeitgebersignatur“

benötigt. Diese kann über https://www.netsdanid.dk/produkter/nemid_medarbejdersignatur/ 

beantragt werden

Quelle: Germany Trade and Invest (GTAI); Deutsch-Dänische Handelskammer