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Dänemark: Gefährdungsbeurteilung Pflicht

Wer handwerkliche Tätigkeiten in Dänemark ausführt und dafür Mitarbeiter entsendet, sollte für diese Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung anfertigen. Das Vorliegen einer solchen Beurteilung (auf Dänisch: APV arbejdspladsvurdering) ist sowohl in Deutschland als auch in Dänemark Pflicht und wird in Dänemark zunehmend kontrolliert.

Liegt bei einer Kontrolle auf einer dänischen Baustelle eine APV nicht vor, wird die Anfertigung einer solchen innerhalb weniger Wochen angemahnt. Eine deutschsprachige Version ist ausreichend. Die BG Bau leistet Hilfestellung bei der Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen.

Quelle: HWK Schleswig-Holstein, April 2013