Zulassung zur ExternenprüfungDer Weg zu einer Gesellen-/Abschlussprüfung mit Berufserfahrung

Was ist eine Externenprüfung?

Die Externenprüfung bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben.

Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denjenigen, die an Auszubildende gestellt werden. Geprüft wird die Kenntnis (Theorie) und die Fertigkeit (Praxis) des jeweiligen Ausbildungsberufes.

 

Voraussetzungen

Wer eine Externenprüfung ablegen möchte, muss eine längere Berufstätigkeit in dem Beruf nachweisen, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Die Berufserfahrung muss das 1 1/2-fache der regulären Ausbildungszeit des jeweiligen Ausbildungsberufes betragen, d. h. bei einem 3-jährigen Ausbildungsberuf sind das 4 1/2  Jahre Berufserfahrung.

Zu den Berufserfahrungen des gewählten Ausbildungsberufes zählen auch die Erfahrungen aus verwandten Ausbildungsberufen, ebenso wie die Zeiten der Ausbildung oder Berufstätgkeit im Ausland. Wichtig ist, dass  durch die Tätigkeiten die wesentlichen beruflichen Anforderungen aus der Ausbildungsordnung abgedeckt werden.

 

Einzureichende Unterlagen

  • tabellarische Aufstellung des beruflichen Werdeganges
  • das Zeugnis des höchsten Schulabschlusses (Kopie)
  • Nachweise, die die berufliche Handlungsfähigkeit belegen, insbesondere Tätigkeitsnachweise/Arbeitszeugnisse, aus denen die einzelnen Tätigkeiten sowie der zeitliche Umfang der Tätigkeiten hervorgehen
  • Zeugnisse und Bescheinigungen über eine absolvierte (Teil-)Ausbildung (Kopie)
  • Nachweise über erfolgte Zusatz- oder Nachqualifizierungen (Kopie)

Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden.

 

Vor Antragstellung sollte der Kontakt zur Geschäftsstelle der Gesellen-/Abschlussprüfungsausschüsse aufgenommen werden, um sich im Einzelfall beraten zu lassen.

 

Ansprechpartner