Deutschland: Elektronisches Bescheinigungswesen - Verifizierung der elektronischen Ursprungszeugnisse in der Stufe 2+ seit 01.03.2013 möglich!

Jeder, dem das Ursprungszeugnis vorliegt, hat die Möglichkeit, dieses auf einfache Weise über das Internet verifizieren zu lassen. Der entsprechende Link findet sich auf dem Ursprungszeugnis. Es genügt die Eingabe der Nummer des Ursprungszeugnisses und des angezeigten Verification Codes.

Sollten weitere Zweifel an der Korrektheit des Inhalts des Ursprungszeugnisses bestehen, können diese in einem zweiten Schritt entweder per Email oder auf dem Postwege an die ausstellende IHK weitergeleitet werden.

Betroffene Stellen, wie z. B. Konsulate werden durch den DIHK entsprechend informiert.

Bitte informieren Sie ebenfalls Ihre Geschäftspartner über diese neue Möglichkeit.

Der DIHK hat hierzu ein Informationsblatt in deutsch, englisch und französisch vorbereitet.

Mehr unter www.rostock.ihk24.de ,                   Dokumentennummer: 81978

Weitere Informationen erteilt:

Petra Schmidt,

Tel.: 0381 338242,

mailto:schmidt@rostock.ihk.de

Quelle: IHK zu HRO, Außenwirtschafts-Info, Mai 2013