Deutschland/EU: Neue Nachweise für EU-Lieferungen (Gelangensbestätigung)
Nach längerer Übergangsfrist tritt zum 1. Oktober 2013 die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in Kraft.
Sie regelt, welche Nachweise EU-Unternehmen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen erbringen müssen, um eine Umsatzsteuerbefreiung im Herkunftsland zu erreichen.
Eigentransport durch Lieferer: Gelangensbestätigung
Selbstabholung durch Abnehmer: Gelangensbestätigung
Transport durch Dritte: Gelangensbestätigung oder alternative Nachweise
Weitere Informationen zur Gelangensbestätigung: http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Steuermeldungen/1643874/Neue_Nachweise_fuer_grenzueberschreitende_Lieferungen.html
Quelle: IHK Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de