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Deutschland/EU: Neue Nachweise für EU-Lieferungen (Gelangensbestätigung)

Nach längerer Übergangsfrist tritt zum 1. Oktober 2013 die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in Kraft.

Sie regelt, welche Nachweise EU-Unternehmen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen erbringen müssen, um eine Umsatzsteuerbefreiung im Herkunftsland zu erreichen.

Eigentransport durch Lieferer: Gelangensbestätigung

Selbstabholung durch Abnehmer: Gelangensbestätigung

Transport durch Dritte: Gelangensbestätigung oder alternative Nachweise

Weitere Informationen zur Gelangensbestätigung: http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Steuermeldungen/1643874/Neue_Nachweise_fuer_grenzueberschreitende_Lieferungen.html

 

Quelle: IHK Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de