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Deutschland: Neues Außenwirtschaftsgesetz in Kraft

Seit dem 1. September sind in Deutschland das novellierte, an europäisches Recht angepasste Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft.

Die AWV wurde sprachlich überarbeitet und gestrafft. Bestimmte nationale Sonderregelungen wurden aufgehoben bzw. eingeschränkt. Grundlegend überarbeitet wurden Straf- und Bußgeldvorschriften. Verstöße gegen Embargo-Vorschriften sowie Handelstätigkeiten ohne erforderliche Genehmigung gelten bei vorsätzlichem Begehen jetzt stets als Straftat. Neu ist die Möglichkeit der Selbstanzeige.

Die Ausfuhrliste beinhaltet künftig nur noch die nach deutschem Recht gelisteten Güter: Rüstungsmaterialien und Dual-Use-Güter, die künftig noch 12 Listenpositionen umfassen. Die EG-Dual-Use-Güter sind in der Ausfuhrliste nicht mehr gelistet.

Überarbeitet wurden auch die außenwirtschaftlichen Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr. Außenwirtschaftliche Meldungen und Korrekturen können nur noch elektronisch über das AMS-Meldeportal der Bundesbank erstellt werden. Die bisherige Z1-Meldung, die gemeinsam mit Zahlungsanweisungen von meldepflichtigen Unternehmen erstellt und von der ausführenden Bank an die Bundesbank weitergeleitet wurden, entfällt. Künftig müssen die Meldungen mit der sogenannten Z4-Meldung monatlich von den meldepflichtigen Unternehmen auf elektronischem Weg direkt an die Bundesbank gemeldet werden.

Weitere Informationen:

http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaftsrecht.html

Quelle: ZDH