Deutschland/Welt - Erstattung der Winterbeschäftigungs-Umlage für 2012
Seit August 2004 haben umlagepflichtige Baubetriebe die Möglichkeit, sich nachträglich von der SOKA-Bau die abgeführte Winterbeschäftigungs-Umlage erstatten zu lassen, die sie für im Ausland eingesetzte Arbeitnehmer gezahlt haben.
Erstattungsanträge für das Kalenderjahr 2012 können noch bis zum 31. März 2013 bei der SOKA-Bau eingereicht werden.
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Website der SOKA-Bau unter www.soka-bau.de > Arbeitgeber > Beiträge > Winterbeschäftigung.