Deutschland/Welt - Erstattung der Winterbeschäftigungs-Umlage für 2012

Seit August 2004 haben umlagepflichtige Baubetriebe die Möglichkeit, sich nachträglich von der SOKA-Bau die abgeführte Winterbeschäftigungs-Umlage erstatten zu lassen, die sie für im Ausland eingesetzte Arbeitnehmer gezahlt haben.

Erstattungsanträge für das Kalenderjahr 2012 können noch bis zum 31. März 2013 bei der SOKA-Bau eingereicht werden.

Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Website der SOKA-Bau unter www.soka-bau.de > Arbeitgeber > Beiträge > Winterbeschäftigung.