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Deutschland/Welt - Neues Außenwirtschaftsgesetz tritt in Kraft

Das neue Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wurde durch eine Novellierung modernisiert und an europäisches Recht angepasst.

Es tritt zum 1. September 2013 in Kraft.

Grundlegend überarbeitet wurden die Straf- und Bußgeldvorschriften.

So sind Verstöße gegen Embargo-Vorschriften sowie Ausfuhren ohne erforderliche Genehmigung bei vorsätzlicher Begehung nunmehr stets eine Straftat. Neu ist die Möglichkeit einer Selbstanzeige.

Bei einigen Ordnungswidrigkeiten gem. §19 Abs. 2 -5 AWG sind Verstöße unter bestimmten Voraussetzungen bußgeldfrei.

Auch die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wurde überarbeitet.

Die Ausfuhrliste beinhaltet künftig nur noch die nach deutschem Recht erfassten Dual-use-Güter. Die große Anzahl weiterer Dual-use-Güter ist nach Anhang I der EG-Dual-use-Güter-Verordnung gelistet. Für die Überprüfung, ob ein Produkt als Dual-use-Gut gelistet ist, muss deswegen künftig direkt Anhang I der EG-Dual-use-Güter- Verordnung betrachtet werden.

Die Ausfuhrliste hilft dabei nicht mehr.

Überarbeitet wurden ebenfalls die Meldevorschriften des Kapital- und Zahlungsverkehrs.

Zahlungsmeldungen und Korrekturen können nur noch elektronisch über das AMS-Meldeportal der Bundesbank erstellt werden. Die bisherige Z1-Meldung, die gemeinsam mit Zahlungsanweisungen von meldepflichtigen Unternehmen erstellt und dann von der ausführenden Bank an die Bundesbank weitergeleitet wurden, entfällt.

Künftig müssen die Meldungen mit der sogenannten Z4-Meldung monatlich durch die meldepflichtigen Unternehmen elektronisch direkt an die Bundesbank gemeldet werden.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Meldewesen/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaft.html

 

Quelle: DIHK, IHK Würzburg-Schweinfurt