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Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

Einheitlicher Ansprechpartner in M-V


15. Januar 2009

Handwerkskammern in MV begrüßen Entscheidung zum "Einheitlichen Ansprechpartner"

Die Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern begrüßen die Kabinettsentscheidung im Rahmen der EU - Dienstleistungsrichtlinie zum "Einheitlichen Ansprechpartner" (EAP).
Die Ansiedlung/ Verortung des EAP bei den Wirtschaftskammern ermöglicht jetzt Planungssicherheit, Wirtschaftsnähe und erhöht das gemeinsame Leistungspotenzial/ die Schlagkraft der Wirtschaftskammern in enger Zusammenarbeit mit den Behörden und Dienstleistern im Land. Damit gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den bundesweiten Vorreitern bei der Umsetzung der EU - Dienstleistungsrichtlinie.

Nach den Vorgaben dieser europaweiten Dienstleistungsrichtlinie soll es künftig in den Mitgliedstaaten einheitliche Ansprechpartner beispielsweise für in- und ausländische Existenzgründer geben, um den bürokratischen Aufwand für die Gründer zu verringern. Über den elektronischen Weg werden so verwaltungstechnische Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Die EAP sind die Kontaktstelle, mit deren Hilfe jeder Dienstleistungserbringer alle Verfahren, Formalitäten und Anfragen abwickeln kann.